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Behandelt Rüti bei der Energieförderung nicht alle gleich?

Ob sein Widerstand erfolgsversprechen ist? Dieser Rekurrent hadert mit Rütis Energiestrategie.

So sieht die neue Fernwärmezentrale in Rüti aus. Der Rohbau ist bereits fertiggestellt.

Visualisierung: PD

Behandelt Rüti bei der Energieförderung nicht alle gleich?

Rekurs lähmt neues Energieförderreglement

Per 1. Oktober hätte in Rüti das neue Energieförderreglement in Kraft treten sollen. Ein Rekurs verhinderte dies. Der Rekurrent erhebt den Vorwurf, dass Kritik am Reglement nicht öffentlich gemacht werde.

Es ist an sich nichts Neues – die Gemeinde Rüti will in der Energieförderung und dem Wärmeverbund endlich Nägel mit Köpfen machen. Unter anderem deshalb wurde ein neues Energieförderreglement ausgearbeitet, das das bisherige ersetzen soll. Das Förderreglement für Energie- und Klimamassnahmen 2024 definiert, wer Anspruch auf die einmaligen Beiträge zur Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung hat.

Nur wurde daraus nichts. Ein Rekurrent hat die Lancierung des Reglements verhindert, weshalb beim Bezirksrat Hinwil noch ein Verfahren hängig ist. Dieser prüft derzeit, ob die neuen Bestimmungen im Förderreglement so überhaupt zulässig sind. Die Redaktion der kleinen Lokalzeitung «Rütner» hat in Bezug auf den Rekurs um ein Gespräch mit dem Rekurrenten gebeten.

Allerdings erschien der Artikel, der die Gemeinde in kein gutes Licht gerückt hätte, angeblich auf Intervention des Gemeinderats nicht. Der Verfasser des Artikels, der nur ab und an als freier Autor für den «Rütner» schreibt, sagte auf Anfrage lediglich: «Die Gemeinde unterstützt die Zeitung jährlich mit rund 30’000 Franken, und niemand beisst gerne die Hand, die einen füttert.» Dennoch sei das gesamte Redaktionsteam enttäuscht. Zumal der Entwurf des Artikels der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt worden sei.

Gemeinde weist Vorwurf zurück

Was den nicht publizierten Artikel im «Rütner» betreffe, so habe man Kenntnis von den «Anschuldigungen», bestätigt Yvonne Bürgin (Die Mitte) in ihrer Funktion als Gemeindepräsidentin.

Die Gemeinde, sprich die Kommunikationsabteilung von Rüti, sei zu einer Stellungnahme für den geplanten Artikel mit dem Rekurrenten des Förderreglements eingeladen worden. «Es fand ein Gespräch zwischen Kurt Landolt, dem Herausgeber des ‹Rütners›, dem Gemeindeschreiber und der Kommunikationsstelle statt», sagt Bürgin. Dabei sei dargelegt worden, dass zur Thematik des Artikels ein Rekursverfahren hängig sei und sich die Gemeinde zu diversen konkreten Anfragen nicht äussern könne.

«Da wir als Gemeinde ebenfalls Wert auf eine minimale journalistische Qualität legen, haben wir die Redaktion auf das laufende Verfahren hingewiesen.» Während des Gesprächs sei stets klar gewesen, dass die Entscheidungshoheit darüber, welche Artikel im «Rütner» erscheinen würden und welche nicht, allein bei der Redaktion liege.

In der Berichterstattung über die Gemeinde Rüti gibt es im «Rütner» zwei unterschiedliche Vorgehensweisen. Zum einen gibt es Texte aus dem Gemeinderat oder der Gemeindeverwaltung. Diese sind mit einem eindeutigen Autorenvermerk gekennzeichnet und werden vom «Rütner» unverändert veröffentlicht. Andererseits verfassen redaktionelle Mitarbeitende des «Rütners» eigene Artikel. Diese Texte schreiben sie selbständig – die Gemeinde bietet ihnen lediglich an, die Texte bei komplexen Sachverhalten auf Richtigkeit zu prüfen. Beispielsweise bei Artikeln über technisch komplexe Projekte wie den Bau des Wärmeverbunds.

Kritik an Verteilung

Rüti möchte den Wärmeverbund fördern, weil dieser eine hohe Anschlussdichte benötigt. Deshalb sollte das neue Förderreglement auch keine Wärmepumpen beinhalten, meint der Rekurrent. Gleiches hätte für Fenstersanierungen, mit denen eine Energieverbrauchsminderung über die Gebäudehülle von bis zu 30 Prozent erreicht werden könnte, gegolten.

Kanton fördert Wärmepumpen
Generell fliessen im Energiebereich Fördermittel aus unterschiedlichen Töpfen. Die Förderung von Wärmepumpen liegt im Kanton Zürich in den Händen des Kantons. Ausgeschlossen bleibt beim Kanton die Förderung in all jenen Gebieten, in denen gemäss kommunalem Energieplan Wärmeverbunde «in Planung» sind. Dies betrifft in Rüti den Energieverbund Rüti Zentrum (im Bau) und das Gebiet beim alten Spital. Grundsätzlich fördert der Kanton also überall Wärmepumpen, wo in absehbarer Zeit kein Energieverbund  geplant ist.  

Weil der Anschluss an das Fernwärmenetz noch nicht gegeben ist, hätte die Gemeinde beispielsweise für einen provisorischen Heizungsersatz einen einmaligen Beitrag pro Liegenschaft von maximal 30’000 Franken bezahlt. Bei Reparaturkosten für bestehende Gas- und Ölheizungen sollten einmalig bis zu 5000 Franken bezahlt werden.

Eine Karte des geplanten Fernwärmeverbunds.
So soll der Fernwärmeverbund Rüti Zentrum gebaut werden.

Dies allerdings nur für Eigentümer, deren Liegenschaften im auserkorenen Fernwärmegebiet liegen. Jene ausserhalb des Gebiets würden leer ausgehen.

«Die Ungleichbehandlung ist inakzeptabel und zudem wettbewerbsverzerrend», sagt Rekurrent Dario Irniger, der zeit seines Lebens in Rüti wohnt. Als ehemaliger Gemeinderat (1994 bis 2006, davon acht Jahre als Ressortvorsteher der Gemeindewerke) und Maschinenbauingenieur schaue er genau hin, wo öffentliche Gelder hinflössen. Und wenn es den Energiebereich tangiere, sowieso.

Fragwürdige Quersubventionierung?

Letztlich würden mit den Fördermitteln die Kosten für den Marktaufbau der Gemeindewerke Rüti (GWR) auf die Steuerzahler abgewälzt, meint der Rekurrent, der prinzipiell nichts gegen den Wärmeverbund als solchen einzuwenden hat.

«Die Werke zahlen dafür nichts und können ihren Gewinn dennoch steigern.» Er stellt die generelle Frage, wie es sein könne, dass jene, die mit einer neuen Wärmepumpe zur CO2-Reduktion in der Gemeinde beitrügen, nicht gleich unterstützt würden.

«Innerhalb des Fernwärmegebiets bekäme man Geld, um eine alte Öl- oder Gasheizung noch bis zum Anschluss an den Wärmeverbund am Leben zu erhalten», sagt Irniger. Ausserhalb seien Liegenschaftsbesitzer bei einem Wärmeerzeugungsersatz gezwungen, eine Wärmepumpe zu installieren, würden damit einen Beitrag für die Zukunft leisten und müssten über die Steuern auch noch den Betrieb von veralteten Heizungen mitfinanzieren.

«Gefördert wird nur, wer beim künftigen Wärmeverbund der Gemeindewerke Energie bezieht.» Dies bedingt jedoch einen Vertragsabschluss zwischen dem Gesuchsteller und den Gemeindewerken: Die Gemeinde unterstützt Übergangslösungen nämlich nur, wenn spätestens fünf Jahre nach dem Gesuch auf Fördermittel ein Anschluss ans Fernwärmenetz erfolgt.

Eine Firmentafel.
Der Rekurrent ist davon überzeugt, dass das neue Energieförderreglement der Gemeinde nicht zulässig ist. (Archiv)

Irniger will an einem Punkt ansetzen, von dem er sich einiges verspricht: «Für den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden ist vorgeschrieben, dass eine Quersubventionierung innerhalb von Eigenwirtschaftsbetrieben, also den GWR, über Steuererträge nicht zulässig ist.» Somit handle es sich bei den von der Gemeinde Rüti vorgesehenen Fördergeldern zugunsten des Wärmeverbunds um nichts anderes als diese nicht zulässige Quersubventionierung.

Auch kann er gewisse Förderbeträge nicht verstehen. «Die Gemeinde zahlt für eine 20-jährige Gasheizung eine Restwertentschädigung von 5000 Franken.» Das sei beinahe so viel, wie ein neuer Gaswandkessel kleiner Leistung vor 20 Jahren gekostet habe.

Der nicht erschienene Artikel im «Rütner» hätte all diese Schilderungen des Rekurrenten ebenfalls beinhaltet. Es bleibt abzuwarten, ob er vielleicht doch noch publiziert wird.

Die Gemeindepräsidentin betont nochmals: «Der ‹Rütner› ist frei, kritische Artikel zu veröffentlichen. Der besagte Artikel erschien wohl deshalb nicht, da wir uns zu einem laufenden Rekursverfahren schlicht nicht äussern können.» Eine ausgewogene Berichterstattung wäre demnach entfallen, meint Bürgin.

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