Wie das Inventar der schützenswerten Ortsbilder Schadensbegrenzung betreibt
Verdichtung als Seiltanz
Was macht Ortsbilder attraktiv? Laien würden sie subjektiv bewerten. Doch es gibt Fachleute, die nach strikten Kriterien Einteilungen vornehmen. Rüti darf sich diesbezüglich glücklich schätzen.
Manche betrachten sie als Schreckgespenst, andere als Chance. Kürzlich steckten an einer vom Schweizer Verband für Raumplanung (Espace Suisse) organisierten Fachtagung in Rüti Denkmalschutzbeauftragte, Verkehrsplaner, Raumplaner, Juristen und andere Fachpersonen ihre Köpfe zusammen, um sich einer Thematik zu widmen, die selbst für Experten in vielerlei Hinsicht Neuland darstellt: die Erhaltung von Ortsbildern trotz baulicher Verdichtung.
Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf einem belebten Ortszentrum, immissionsarmen Räumen, Baukultur und Ästhetik, Identität und Geschichte, Dienstleistungen und soziokulturellen Angeboten, Fussgänger – und Veloinfrastruktur sowie öffentlichen Verkehrsmitteln.
Weshalb die Tagung ausgerechnet in Rüti stattfand, erklärte Giusto Aurora vom Bundesamt für Kultur. Er ist der stellvertretende Leiter Dienst des Inventars für schützenswerte Ortsbilder der Schweiz (ISOS). «Rüti ist ein wichtiges Beispiel für die gelungene Erhaltung eines Ortsbilds.» Rüti entwickelte sich im 19. Jahrhundert von einem Bauerndorf zu einem Textilindustriedorf, das grosse Wandlungen durchmachte. Dennoch behielt die Gemeinde ihre charakteristischen, baulichen Eigenschaften. Aber dazu später mehr.
Ortsbild und gesetzliche Grundlage
Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund dazu, sein Kulturerbe zu schonen und zu erhalten. Dazu bedarf es Instrumente. Für die Ausarbeitung dieser Instrumente ist der Natur- und Heimatschutz zuständig. Das Natur- und Heimatschutzgesetz (1965 parteiübergreifend angenommen) beauftragt wiederum den Bundesrat, nach Anhörung der Kantone drei Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung zu stellen. Darunter das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos). Zuständig für das Isos ist das Bundesamt für Kultur (BAK).
Durch die Aufnahme eines Ortsbilds in dieses Inventar wird festgehalten, dass es in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung, auf alle Fälle die grösstmögliche Schonung verdient.
Dem Gesetz entsprechend erfasst das Isos jedoch keine Einzelbauten, sondern Siedlungen in ihrer Gesamtheit. Es führt somit die wertvollsten, landesweit über 1200 bedeutsamsten Ortsbilder auf.
Ein Ortsbild umfasst einerseits die Bebauung, also die Gebäude, Strassen und Plätze, an denen sie liegen. Andererseits gehören zu einem Ortsbild unbebaute Räume wie Gärten, Pärke, Promenaden, Freizeitanlagen sowie Wiesen, Äcker, Weiden, Obstgärten oder Rebhänge, die mit der Bebauung in Beziehung stehen. Beispielsweise spielen Ausblicke ins Land oder Sichtbezüge in Quartiere eine Rolle. Gleiches gilt für Strassenlampen, Haltestellen oder Zäune.

Und obschon das Isos festhält, was Schutz verdient, ist es keine absolute Schutzmassnahme. Es stellt eher eine Entscheidungsgrundlage für Kantone und Gemeinden dar, die ihre Pläne selbst erarbeiten. Die Kantone und Gemeinden sind dabei verpflichtet, das Isos neben anderen planerischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Dies spielt vor allem bei der Besiedelung des gesamten Lands eine Rolle. Denn um der schleichenden Zersiedelung Einhalt zu gebieten, fordert das Raumplanungsgesetz seit 2014 Bund, Kantone und Gemeinden auf, die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Der Begriff «Siedlungsentwicklung nach innen» beinhaltet neben der Siedlungsbegrenzung und der kompakten Siedlungsentwicklung am geeigneten Ort insbesondere auch die Verdichtung.
Die Massnahmen zur Innenentwicklung sollen allerdings nicht zulasten der Wohnqualität gehen. Sie müssen aus einer räumlichen Gesamtsicht heraus erfolgen und massgeschneidert sein, in dem sie auf örtliche Gegebenheiten und bestehende Infrastrukturen ausgerichtet sind.
Die Aufnahmevoraussetzungen
Ob ein Ortsbild ins Isos aufgenommen wird, hängt von Lagequalitäten, räumlichen Qualitäten und architekturhistorischen Qualitäten ab. Die Erfassung basiert auf einer wissenschaftlichen Methode anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs zur Beurteilung.
So geht es um:
- Erhalten der Substanz: (alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral erhalten, störende Eingriffe beseitigen)
- Erhalten der Struktur: (Anordnung und Gestalt der Bauten und Freiräume bewahren und für Struktur wesentliche Elemente und Merkmale erhalten)
- Erhalten des Charakters: (das Gleichgewicht zwischen Alt- und Neubauten bewahren und die für den Charakter wesentlichen Elemente erhalten)
Dabei dienen drei Kategorien zur Einordnung:
A: hohe Bedeutung
B: gewisse Bedeutung
C: ohne besondere Bedeutung
Die Schwere eines Eingriffs in ein Ortsbild hängt von seiner Tragweite auf die beschriebenen Qualitäten ab. Eingriffe, die die bestehenden Qualitäten nur gering beeinträchtigen, gelten als «leicht». Eingriffe, welche die Eigenart und prägende Elemente eines Ortsbilds in bedeutendem Ausmass (beispielsweise Abbruch historischer Gebäude oder Dorfbrunnen) zerstören, werden als «schwer» definiert.
In bestimmten Fällen hat auch die Expertise der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) sowie der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) Gewicht. Bei einem entsprechenden Neubau- oder Ersatzneubauprojekt wird von diesen Kommissionen definiert, wie schwerwiegend der Eingriff in ein Ortsbild wäre.

Die Praxis zeigt jedoch, dass gewisse Schwierigkeiten der Bauherrschaft erst dann bekannt werden, wenn ein Projekt bereits im Gange ist. «Es geht um die grösstmögliche Schonung und darum, sinnvolle Varianten zu finden», erklärt Peter Omachen von der Denkmalpflege in Obwalden. Wenn ein Projekt zu Ungunsten des Isos ausfalle, hiesse das noch nicht, dass dieses Projekt auch abgelehnt wird. «Zunächst werden Alternativen geprüft und auch meist gefunden.»
Paradebeispiel der Wandlung
1206 wurde in Rüti durch Lütold IV. von Regensberg das Kloster gegründet. Um das Kloster entstand ein kleinbäuerliches Dorf, dessen Bewohner Ackerbau, Viehwirtschaft, landwirtschaftliche Lohnarbeit und Textilverarbeitung betrieben. Über 400 Jahre später, im Jahr 1634, zählte Rüti gerade einmal 139 Einwohner. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es bereits 12’254 Einwohner.
Ab dem 19. Jahrhundert war es dann die Familie Honegger, welche die Gemeinde durch die Spinnereien tiefgehend prägte, sodass sich Rüti zu einem verstädterten Dorf wandelte. Die erste Baumwollspinnerei wurde im Jahr 1814 in Betrieb gesetzt. 1829 folgte eine Wollspinnerei und bald darauf die Webstuhlherstellung, wodurch der weltberühmte Honegger-Webstuhl entstand.

1857 folgte die bis 1960 betriebene, mechanische Seidenweberei Rüti. «Die Familie Honegger liess zahlreiche Fabriken entstehen, und diese neuen Betriebe brauchten bessere Verkehrsverbindungen», so Aurora. Deswegen sei auch viel Geld in Strassen und Brücken investiert worden.
Zudem musste Rüti auch aus umliegenden Ortschaften sowie weit weg gelegenen Gebieten gut erreichbar sein. «Deswegen gibt es noch heute fünf verschiedene Fahrtrichtungen direkt aus dem Ortskern hinaus.» Und entlang dieser Strassen entstanden nach und nach Ortserweiterungen.
Mehr heisst nicht zwingend weniger gut
Obwohl Rüti die Deindustrialisierung erlebte, sprich die Schliessung vieler Fabriken sowie vor nicht allzu langer Zeit jene des Spitals, nimmt die Verdichtung weiter zu. «Die Lagequalität wird mittlerweile als von gewisser Bedeutung eingestuft. So prägen das ehemalige Kloster und die Kirche nach wie vor die Fernsicht auf das Dorf», sagt Aurora. Zudem sei das Dorf aufgrund seiner Sternform räumlich gut gestaltet. Auch die ehemaligen Industrieanlagen gelten noch immer als reizvoll.
Von hoher Bedeutung sind beispielsweise die ehemaligen Fabrikantenvillen in Park (Neurenaissance-Prunkbau 1890) wie auch die Villa Felsberg in erhöhter Lage (1900). Aber auch die ehemalige Klosterkirche mit ihrem Turm, dessen älteste Teile aus dem 13. Jahrhundert stammen, oder der barocke Schiffneubau von 1771 sind für das Ortsbild von zentraler Bedeutung. Dazu kommt das ehemalige Amtshaus, ein imposanter Giebelbau aus dem Jahr 1707, oder das Industrie- und Gewerbeensemble beim Zusammenfluss der Schwarz und der Jona.


Von gewisser Bedeutung eingestuft ist zum Beispiel die Bebauung entlang der Ferrach- und der Werkstrasse, die sich als lockere Reihung von Wohn- und Geschäftshäusern und Gasthöfen präsentiert, die vor allem aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen. Dazu sind nur wenige Neubauten des 20. und 21. Jahrhunderts gestossen. «Dafür ist die räumliche Qualität dieser Bauten nicht hoch einzustufen.»
Der genau umgekehrte Fall liegt beim Industrieareal der Möbelfabrik Embru an der Rapperswiler- und der Alpenstrasse vor. Die Bedeutung des Konglomerats von Gebäuden ist als nicht besonders eingestuft, dafür gilt die räumliche Qualität als hoch.
Generell ist festzuhalten: Ein Ort wie Rüti oder das Bergdorf Malans GR sind Ausdruck hoher Baukultur, die sich über Jahrhunderte organisch entwickelt und in ihrer Eigenheit erhalten haben. Als Beispiele, wie man Ortschaften nicht gestalten, sprich bebauen sollte, gelten die Gemeinden Hergiswil NW und Wollerau SZ. Die Schuld an dieser schlechten Bewertung tragen die unzähligen, blockartigen Terrassenbauten.
Dank Bundesgerichtsentscheid
Im Jahr 2005 nahm die Rütner Stimmbevölkerung an einer Gemeindeversammlung einen Gestaltungsplan für eine 11’600 Quadratmeter grosse Überbauung im Zentrum, östlich der Ferrachstrasse und Werkstrasse gelegen, an. Diese beinhaltete ein geplantes Gebäude mit sieben Geschossen und einer Höhe von 22,1 Metern mitten in der Kernzone.

Gegen dieses Vorhaben legte jemand Beschwerde ein, scheiterte damit zunächst allerdings. Die Angelegenheit wurde jedoch bis zum Bundesgericht weitergereicht. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass den Vorgaben der Aufnahme von Rüti ins Isos nicht Rechnung getragen wurde.
Lange Rede, kurzer Sinn: Der Beschwerdeführer erhielt recht, weshalb das Projekt in dieser Form scheiterte. Letztlich entstand eine Überbauung mit viergeschossigen Gebäuden. «Dies ist ein Fall in Rüti, der zeigte, dass es sich beim Isos nicht nur um ein theoretisches Konstrukt, sondern in Teilen um ein wirksames Instrument zum Schutz von Ortsbildern handelt», betont die Juristin Barbara Jud, Rechtsberaterin bei Espace Suisse.

Allgemein können auch Personen ohne Fachwissen davon ausgehen, dass bei keiner oder einer leichten Beeinträchtigung des Ortsbilds, Bauvorhaben bewilligungsfähig sind. Nur wenn eine schwere Beeinträchtigung vorliegt und sich ein Bau nicht in die Umgebung einordnet, ist er in den meisten Fällen nicht bewilligungsfähig. Eine gute Einordnung in ein Ortsbild ist wiederum nicht Geschmackssache, sondern wird nach objektiven Kriterien bewertet.
Es geht dabei nicht nur um gute Architektur, sondern primär um den Erhalt des historischen Ortsbilds, was besonders bei Architekten häufig zu Missverständnissen führt.
Die Kantone definieren in ihren Richtplänen, wie die Vorgaben des Bunds zu den Isos-Ortsbildern umgesetzt werden sollen. Deshalb werden die Akteure in der Raumplanung auf kantonaler wie kommunaler Ebene über das Isos informiert und verpflichtet, dieses zu berücksichtigen.
