Tote Forellen in Wald – die Behörden tappen im Dunkeln
Gartenschwimmbäder oder Kraftwerk?
Ende Juni trieben in Wald in einem Kanal einige tote Forellen. Die Todesursache konnte nicht mehr eruiert werden. Sie trieben wohl mit dem Wasser davon.
Ende Juni entdeckte ein Fussgänger im kleinen Industriekanal Am Kanal bei der Bleiche in Wald sieben tote Forellen. Die Strömung trieb sie weiter in die Jona. Da er nicht einfach gleichgültig weiterspazieren wollte, informierte der Mann die Gemeinde und die Polizei.
Letztere besichtigte die besagte Stelle gemeinsam mit einem Fischereiaufseher und versuchte zu eruieren, was das Fischsterben ausgelöst hatte. Denn laut der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich ist es nicht das erste Mal, dass an diesem Standort tote Fische entdeckt wurden.
Da die Tiere bereits über drei Tage tot im Wasser trieben, ist die Klärung der Todesursache allerdings unmöglich. Der Verwesungsprozess der Fische war zum Zeitpunkt des Funds schon zu weit fortgeschritten. Sicher ist jedoch, dass im Zusammenhang mit toten Fischen meist eine Gewässerverschmutzung vorliegt. Unklar ist im Fall von Wald, woher diese stammen könnte.
Ohne eine Schuldzuweisung aussprechen zu wollen, hegte die Fischerei- und Jagdverwaltung jedoch einen Anfangsverdacht: Die Behörde vermutet, dass das oberhalb liegende Kraftwerk Grund für das Ableben der Fische hätte sein können. Die Untersuchungen führten allerdings ins Leere, weil eine klare Zuweisung nicht mehr möglich war.
«Im vorliegenden Fall konnte weder der Fischereiaufseher noch die Polizei einen Verursacher oder eine bestätigte Ursache für die Gewässerverschmutzung identifizieren», erklärt der Co-Leiter der Fischerei- und Jagdverwaltung, Reto Muggler.
Die Rückverfolgung von Gewässerverschmutzungen sei stets schwierig, da die verursachenden Substanzen sehr schnell weggespült würden. «Auch in diesem Fall konnte kein Rückschluss auf die Ursache oder auf den Verursacher gezogen werden.» Daher werde der Fall nicht mehr weiterverfolgt.
Weitere mögliche Ursachen
Auch die für die Infrastruktur zuständige Abteilung der Gemeinde kann sich bisher keinen Reim darauf machen, wie es zum Tod der Forellen kommen konnte. Allerdings ist das Ableben der Fische wohl wie in früheren Fällen auf verschmutztes Wasser zurückzuführen.
«Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass verschmutzte Gewässer meist mit Baustellen in Verbindung zu bringen sind, wo aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit verschmutztes Abwasser durch falsche Schächte so ins Gewässer gelangt», sagt Abteilungsleiter Daniel Vogt.
Er schliesst diese Ursache im aktuellen Fall jedoch aus. Denn der Gemeinde sind flussaufwärts der Fundstelle derzeit keine Bauarbeiten bekannt. «Ansonsten hätte man im Wasser eine Trübung oder Ablagerungen am Grund erkennen können.»
Eine weitere Ursache könnten private Schwimmbäder sein, die in Gärten bevorzugt im Sommer genutzt werden. Ihr Wasser enthält in vielen Fällen Chlor. «Wenn die Leute das verschmutzte Wasser nicht in eine Sauberwasserleitung leiten, gelangt es so ebenfalls ins Gewässer», erklärt Vogt.

Dieser Verdacht hat sich wie die anderen nicht erhärten lassen. Trotzdem prüft die Gemeinde derzeit, ob man mittels einer Kampagne im Ort die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen soll.
Grundsätzlich ist der Ablauf bei einem Fischsterben immer gleich geregelt. Im Ereignisfall ist der Gewässerschutz-Pikettdienst des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) die erste Anlaufstelle nach der Alarmierung durch die Polizei und nimmt eine Erstbeurteilung vor. Wird ein Fischsterben festgestellt, rückt der zuständige Fischereiaufseher vor Ort aus und beurteilt zusammen mit der Kantonspolizei die Lage. Der Fischereiaufseher erstellt einen Rapport (bei einem Fischsterben inklusive Schadensberechnung) und sendet eine Kopie an die Polizei. Diese ist immer die Ermittlungsbehörde in einem solchen Fall. Sie versucht, zusammen mit dem Fischereiaufseher und dem Awel, mögliche Verursachende zu eruieren. Die zuständige Strafbehörde (Statthalter oder Staatsanwalt) verfasst anschliessend einen Entscheid und leitet diesen an die Fischerei- und Jagdverwaltung weiter. (lda)
