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Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland soll eine AG werden

Für die Umwandlung sind verschiedene Schritte notwendig – unter anderem müssen Vereinbarungen zwischen den Kommunen geschlossen werden.

Damit die Wasserversorgung im Oberland auch künftig reibungslos läuft, muss sich die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland von Gesetzes wegen zur AG umwandeln.

Foto: Christian Merz

Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland soll eine AG werden

Abstimmungen im September

Wegen des kantonalen Gemeindegesetzes braucht die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland eine neue Rechtsform. Im September stimmen die beteiligten Gemeinden über die Gründung einer Aktiengesellschaft ab.

Seit über 60 Jahren liefert die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) Trink-, Brauch- und Löschwasser in die angeschlossenen Gemeinden. Organisiert ist sie als einfache Gesellschaft, der 14 Beteiligte angehören: die Politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon, die Wasserversorgungsgenossenschaften von Bertschikon, Grüningen, Grüt/Gossau, Hadlikon und Rapperswil-Jona sowie die öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt Gemeindewerke Pfäffikon ZH.

«Mit der Revision des kantonalen Gemeindegesetzes im Jahr 2018 sind die Anforderungen an eine einfache Gesellschaft wie die GWVZO deutlich gestiegen», sagt François Racine, Präsident der Bau- und Betriebskommission. Insbesondere was den administrativen Aufwand bei der Budgetierung und der Rechnungslegung betrifft. Auch die Beschlussfassung wird komplizierter, was die Finanzierung von Erneuerungsprojekten erschweren würde.

AG als einzige Lösung

Laut Racine genügt die bisherige Rechtsform als einfache Gesellschaft nicht mehr. «Das Gemeindeamt hatte uns darauf hingewiesen, und wir prüften daraufhin verschiedene Varianten.» Die Zusammensetzung der Gesellschaft sei so gestaltet, dass künftig nur eine AG infrage käme.

Die Bau- und Betriebskommission der GWVZO empfiehlt deshalb, die Rechtsform in eine AG zu ändern. Alle anderen Rechtsformen ergäben zahlreiche Nachteile – unter anderem deshalb, weil die Beteiligten der GWVZO sehr unterschiedlich organisiert seien und aus zwei verschiedenen Kantonen stammten.

«Es ist beispielsweise nicht möglich, dass die bestehenden Wasserversorgungsgenossenschaften Mitglied eines Zweckverbands oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt werden könnten», sagt Racine.

«Zudem sind wir als Wasserversorgungsgesellschaft nicht gewinnorientiert und dürfen es auch nicht sein.» Dennoch stünden in der Zukunft viele Aufgaben an. «Viele unserer Anlagen sind 60 Jahre alt und müssen in naher Zukunft ersetzt werden.» Eine AG ermögliche es der Gruppenwasserversorgung, künftig deutlich effizienter zu agieren.

Wasser fliesst aus einem Wasserhahn.
Das Versorgungsgebiet der GWVZO erstreckt sich über ein Netz von 40 Kilometern.

Für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sind verschiedene Schritte notwendig. Die acht Politischen Gemeinden und die Gemeindeanstalt Gemeindewerke Pfäffikon ZH müssen untereinander eine interkommunale Vereinbarung abschliessen.

Über diese Vereinbarung stimmt die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinden am 22. September an der Urne ab. Ein Ja würde zugleich die Zustimmung zur Gründung der Aktiengesellschaft bedeuten.

Alle 14 Beteiligten müssen der Rechtsformänderung zustimmen. Die Genossenschaften entscheiden nicht an der Urne, sondern an ihren Jahresversammlungen.

Einstimmiges Resultat nötig

Bei einem einstimmigen positiven Abstimmungsresultat und der anschliessenden Genehmigung durch den Regierungsrat kann die neue Aktiengesellschaft im November 2024 gegründet und können die bestehenden Anlagen in die neue GWVZO AG überführt werden.

Die heutigen Beteiligten bleiben die alleinigen Eigentümer der GWVZO. Sie werden im gleichen Umfang Aktien erhalten, wie sie heute Bezugsrechte für Wasser haben und am Vermögen der heutigen GWVZO beteiligt sind (siehe Tabelle).

Die Beteiligungen

Gemeinde Bubikon 3,80 Prozent

Gemeinde Dürnten 5,75 Prozent

Gemeinde Hinwil 12,32 Prozent

Gemeinde Hombrechtikon 8,01 Prozent

Gemeinde Mönchaltorf 4,72 Prozent

Gemeinde Rüti 10,27 Prozent

Gemeinde Wald 5,13 Prozent

Stadt Wetzikon 17,25 Prozent

Gemeindewerke Pfäffikon ZH 8,21 Prozent

WVG Bertschikon 0,41 Prozent

WVG Grüningen 3,59 Prozent

WVG Grüt und Gossau 6,37 Prozent

WVG Hadlikon 1,03 Prozent

WVG Rapperswil-Jona 13,14 Prozent

Fokus auf Kernaufgabe

Die heutige Bau- und Betriebskommission würde durch einen Verwaltungsrat ersetzt. Die Geschäftsführung bleibt weiterhin bei einem beauftragten Dritten, wie dies heute die Gemeindewerke Rüti sind.

Auf den Wasserpreis hat die neue Rechtsform keine Auswirkungen. Unabhängig davon sei wegen grösserer Ersatzinvestitionen verschiedener Anlagenteile mittelfristig aber mit Preiserhöhungen zu rechnen.

Eine Grafik-Karte mit verschiedenen Ortschaften.
So gestaltet sich das Versorgungsgebiet der GWVZO im Oberland.

«Die Umwandlung der GWVZO in eine Aktiengesellschaft bringt in erster Linie eine Vereinfachung und Beschleunigung in der Administration, bei der Beschlussfassung und bei der Finanzierung von Erneuerungsprojekten», erklärt Racine. So könne sich die GWVZO auch künftig auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: die Bevölkerung im Zürcher Oberland mit einwandfreiem Trinkwasser zu beliefern.

Verkauf ausgeschlossen

Es ist ausgeschlossen, dass unbeteiligte Dritte Aktien der GWVZO erwerben können. Neben den heutigen Beteiligten kann nur weiterer Aktionär werden, wer einen öffentlichen Wasserversorgungsauftrag hat, Wasser von der GWVZO AG beziehen wird und wenn alle heutigen Beteiligten zustimmen.

Die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland stellt die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im Zürcher Oberland sicher. Beteiligt sind insgesamt 14 Gesellschafter. Zwei Pumpwerke am Zürichsee liefern das Rohwasser in die Filteranlage Mühlehölzli in Stäfa. Dort wird das Seewasser zu qualitativ einwandfreiem Trinkwasser aufbereitet und in einem Leitungsnetz von rund 40 Kilometern an die Gesellschafter verteilt. Den Gemeindewerken Rüti obliegen die Betriebsleitung und deren Administration. (lda)

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