Baugespanne stehen bereits vor der Abstimmung
Mehrzweckanlage in Illnau-Effretikon
Die Stadt hat das Baugesuch für das neue Feuerwehr- und Werkgebäude per 1. Februar eingereicht. Dabei könnte der Souverän den Bau an der Urne noch bachab schicken.
Am 3. März können die Stimmberechtigten von Illnau-Effretikon über den Neubau des Feuerwehr- und Werkgebäudes befinden. Das Stadtparlament hatte den Objektkredit von 39 Millionen Franken in seiner Sitzung vom 9. November 2023 abgesegnet.
Der Entscheid fiel einstimmig. Somit stehen die Chancen gut, dass auch der Souverän grünes Licht für das Generationenprojekt gibt.
Davon scheint auch die Stadt auszugehen. So findet sich auf der städtischen Website unter den amtlichen Publikationen mit Datum 1. Februar ein Baugesuch für einen «Neubau Feuerwehr- und Werkgebäude, Illnauerstrasse/Eselrietstrasse, Effretikon» – rund einen Monat vor der Abstimmung. Entsprechend stehen auch die Baugespanne bereits.

Das wirft Fragen auf, so auch bei einem Leser dieser Zeitung. In einer E-Mail an Stadtpräsident Marco Nuzzi (FDP), die der Redaktion vorliegt, möchte er die Gründe für das «vorzeitige Baugesuch» wissen. «Was für Vorteile für den Neubau Werkhof verspricht sich die Stadt Illnau-Effretikon aus diesem Vorgehen?», fragt er.
Der stellvertretende Stadtschreiber Marco Steiner bestätigt auf Anfrage den Eingang von besagter E-Mail. Baurechtlich sei das Verfahren der Stadt korrekt. Weiter verweist er auf die schriftliche Antwort von Marco Nuzzi.
«Mehrere ineinander verwobene Gründe»
Der Stadtpräsident schreibt, dass es bei der Publikation nicht etwa darum gehe, Entscheidungen vorzugreifen. Für die öffentliche Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt bestünden «mehrere ineinander verwobene Gründe».
So hätten die involvierten Gremien und die Projektleitung bei der Planung des komplexen Projekts «verschiedene Prozesse synchronisieren müssen – und zwar nicht nur die planerischen, sondern auch die politischen». Verschiedene Parameter hätten zum nun gewählten Vorgehen geführt.
Zum einen sei das fragliche Grundstück nach wie vor zur Bewirtschaftung verpachtet. «Die Stadt möchte dem Landwirt ermöglichen, das Kulturland im Frühling und im Sommer zu nutzen, ohne dass ein Baugespann die Beackerung inklusive Zu- und Wegfahrt verunmöglicht.»
Zum anderen seien die Kosten für Pläne, das Baugesuch und das Baugespann noch im laufenden Projektierungskredit enthalten. Sollten die Stimmberechtigten die Vorlage an der Urne ablehnen, werde das Baugesuch zurückgezogen. Fällig seien dann nur Schreib-, aber keine Bewilligungsgebühren.
«Anhaltspunkt zur Meinungsbildung»
Abschliessend macht Marco Nuzzi darauf aufmerksam, dass das Baugespann «Dimension, Lage und Position des Gebäudes im Landschaftsgefüge, insbesondere auch die Höhe der beiden Silos» markiere.
«Die Stimmberechtigten erhalten so während des Meinungsbildungsprozesses neben den verfügbaren Unterlagen einen weiteren Anhaltspunkt, wie sich das Gebäude in die Landschaft einordnen würde.»