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Gesellschaft

Stiftung beugt sich Druck der Hinwiler Senioren

Die Stiftung Wohnen im Alter legte an einem Vortrag die Beweggründe für Wohnen mit Service dar. Dabei gab es eine unerwartete Wendung.

Eine repräsentative Umfrage zeigte, dass den Hinwiler Senioren die Selbstbestimmung wichtig ist.

Foto: Karin Sigg

Stiftung beugt sich Druck der Hinwiler Senioren

Selbständiges Wohnen im Alter

In Scharen strömten vorwiegend grau- bis weisshaarige Hinwiler am Mittwochvormittag in den «Hirschen»-Saal. Grund dafür war ein Vortrag von den Aktiven Seniorinnen und Senioren Hinwil (ASSH).

Die Aktiven Seniorinnen und Senioren Hinwil (ASSH) bezeichnen sich als politisch und religiös neutrale Organisation und veranstalten seit 1994 jeden Monat einen Vortrag. Aufgrund der aktuellen Diskussionen in Hinwil zum Thema Alterswohnungen habe man eine Plattform bieten wollen, um allen Seiten Gehör zu verschaffen.

Besonders die Tatsache, dass die begehrten Wohnungen nur noch für den Aufpreis eines Servicepakets vermietet werden, sorgt für Unmut unter der älteren Bevölkerung. Rund 240 Personen hatten sich für das einstündige Referat mit anschliessender Fragerunde angemeldet.

Als Referenten wurden Pascal Huber, Präsident der Stiftung Wohnen im Alter Hinwil (SWIA), sowie Matthias Fuhrer, Geschäftsführer der SWIA, eingeladen. Unter dem Titel «Das Pflegeheim Hinwil im Spannungsfeld der Gesundheitspolitik» äusserten sich die beiden zur aktuellen Lage des Heims.

Die Hinwiler Senioren wollen sich nicht bevormunden lassen. Das war der Grundtenor an den voll besetzten Tischen. Laut verschiedenen Aussagen von Anwesenden haben die neuen Vertragsbedingungen der Alterswohnungen, welche den obligatorischen Bezug von Dienstleistungen vorsehen, auch an Stammtischen und in Vereinen für regen Gesprächsstoff gesorgt.

Pascal Huber veranschaulichte in seinem Referat, mit welchen Vorgaben und Einschränkungen ein privat geführtes Altersheim in der heutigen Zeit zu kämpfen hat. «Im Gegensatz zu vielen anderen Institutionen können wir uns nicht auf Subventionen stützen», sagte er. In der Stadt Zürich sei auf diese Weise das Bild von Pflegeheimen stark verzerrt worden.

Dilemma von privat geführten Altersheimen

«Nebst dem Gerangel ums Pflegepersonal müssen wir den strengen Auflagen der Gesundheitsdirektion entsprechen», erklärte Huber weiter. Anhand konkreter Kostenaufstellungen legte er dar, dass die Kosten eines Altersheims eher gedeckt sind, je höher die Pflegebedürftigkeit der Bewohner liegt.

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sei es daher nötig, Bewohner erst ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit aufzunehmen. «Wir sehen es als unsere Aufgabe, Personen unter dieser Pflegestufe eine Betreuungsform anzubieten», erklärte Pascal Huber.

Aus dieser Grundidee heraus sei die Idee «Wohnen mit Service» entstanden. «Dieses Dienstleistungspaket beinhaltet das tägliche Mittagessen vom Altersheim (600 Franken pro Monat) sowie eine wöchentliche Reinigung durch Mitarbeitende der SWIA für 200 Franken monatlich», sagte Matthias Fuhrer. Er erklärte anschliessend die Vorzüge dieser Wohnform.

Bei den ersten drei Wohnungen sei dies bereits umgesetzt worden. Dass das täglich servierte Mittagessen im Gemeinschaftsraum zum obligatorischen Servicepaket dazugehöre, habe einen wesentlichen Grund: «Das gemeinsame Essen hat einen wichtigen sozialen Aspekt. Ausserdem können bei Bedarf Medikamente verabreicht werden und der Allgemeinzustand einer Person beurteilt werden», führte er aus.

Diese angepasste Form der Betreuung gehöre unter anderem zum Leistungsauftrag, den die Stiftung von der Gemeinde Hinwil erhalten habe. «Bereits 2017 wurde schriftlich erwähnt, dass Serviceleistungen zum Angebot der Alterswohnungen gehören.»

Die anschliessende Fragerunde wurde rege genutzt. Es gab allgemeine Fragen, doch oft ging es im weitesten Sinne um das neuerdings obligatorische Servicepaket.

Man sieht Seniorinnen und Senioren an einem Vortrag.
Ein Thema, das Hinwil bewegt: Die Veranstalter wurden überrannt von den Teilnehmern.

«Wenn ich mich dreimal täglich zu Hause verpflege, komme ich nicht auf 600 Franken im Monat», lautete der Einwand eines älteren Mannes. «Vermutlich esse ich weniger gesund, als wenn ich von der SWIA bekocht werde», gestand er ein. «Doch ist dies in meinem Alter noch so wichtig?»

Er forderte die Anwesenden zu einer repräsentativen Umfrage auf: «Wer von Ihnen wünscht sich günstigen, altersgerechten Wohnraum ohne aufgezwungene Dienstleistungen?» Die Hände schnellten in die Höhe. Und blieben restlos unten, als die Gegenfrage gestellt wurde, wer sich mit einem obligatorischen Servicepaket abfinden würde.

Immer wieder wurden auch Fragen gestellt, die in die Zuständigkeit der Politischen Gemeinde fallen und somit nicht beantwortet werden konnten. Etwa wenn es um die finanzielle Unterstützung durch Zusatzleistungen, um die Überarbeitung des Alterskonzepts oder um die Nutzung des an die Gemeinde vererbten Grundstücks ging.

Ultimatum liess aufhorchen

Kurz vor Schluss der Veranstaltung liess einer der Anwesenden die Bombe platzen. «Als ich von den neuen Vertragsbedingungen gehört habe, stellte sich mir die Frage, ob diese rechtens sind», erklärte René Baumann.

Er habe sich alle notwendigen Unterlagen besorgt und sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. «Ich komme zum Schluss, dass diese Anpassung des Mietreglements für die Alterswohnungen eine klare Vertragsverletzung darstellt.»

Im von Pascal Huber erwähnten Leistungsauftrag sei die Rede von einer «Option» für Mieter der Alterswohnungen, Dienstleistungen zu beanspruchen. Ausserdem stehe die Förderung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf in diesem Dokument ganz klar an erster Stelle. «Der Zwang, Mahlzeiten- und Putzdienst in Anspruch nehmen zu müssen, ist ‹Verunselbständigung› und so nicht mit der Intention des Vertrags konform.»

Baumann stellte der Stiftung vor Ort ein Ultimatum: «Der Stiftungsrat wird aufgefordert, bis zum 1. Februar 2024 öffentlich bekannt zu geben, dass er auf die geplante oder bereits eingeführte Änderung des Mietreglements, in Hinsicht auf den zwingenden Bezug der Dienstleistungspakete, in den Altersliegenschaften verzichtet.»

Sollte der Stiftungsrat dieses Ultimatum ungenutzt verstreichen lassen, werde er das Ziel, den vertraglichen Zustand wiederherzustellen, mit weiteren Aktionen verfolgen: «Unmittelbar nach Ablauf der Frist werde ich eine ‹Anfrage an den Gemeinderat gemäss § 51 des Gemeindegesetzes zuhanden der Gemeindeversammlung vom 20. März 2024› einreichen.»

Wenn nötig wird Baumann das Initiativrecht im Gemeindegesetz § 50.55 anrufen. «In diesem Fall würde ein Initiativkomitee gebildet, das eine Initiative zuhanden der Gemeindeversammlung formuliert. In dieser wird der Gemeinderat beauftragt, den Zweck und die Organisation der Stiftung Wohnen im Alter Hinwil anzupassen.»

Ein Raunen ging durch den Saal, die Stimmung schien hochexplosiv. Huber und Fuhrer tauschten vielsagende Blicke aus. Gemäss Pascal Huber wird sich die SWIA innerhalb des Stiftungsrats und mit der Politischen Gemeinde absprechen. «Wenn sich alle einig sind, werden wir diese Dienstleistung künftig als freiwillige Option anbieten.»

Aufgrund der neutralen Plattform wurden die Anwesenden dazu angehalten, sich mit Beifalls- oder Entgegnungsäusserungen zurückzuhalten. Doch die triumphierenden Gesichter der Hinwiler Senioren sprachen Bände.

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