Geburtshaus Bäretswil nach Aufsichtsverfahren definitiv entlastet
Nach Kindstod-Vorfall
Das Geburtshaus in Bäretswil hat die Auflagen der Gesundheitsdirektion erfüllt. Unter anderem hat es die Verlegung in ein Spital bei Notfällen verbessert.
Vor rund vier Jahren wurde das Bäretswiler Geburtshaus von der Gesundheitsdirektion des Kantons durchleuchtet. Das Aufsichtsgremium stellte diverse Mängel fest und mahnte insbesondere die Verlegungspraxis in die Spitäler an.
Es wurde ein Aufsichtsverfahren angeordnet und das Geburtshaus wurde zu verschiedenen Verbesserungsmassnahmen verpflichtet. Nun hat der Zürcher Regierungsrat im vergangenen Jahr das Verfahren zugunsten des Geburtshauses abgeschlossen.
Er schreibt im entsprechenden Sitzungsprotokoll: «Das Geburtshaus hat 2020 einen Umstrukturierungsprozess in die Wege geleitet und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen. Es hat seine Verlegungspraxis in Kooperation mit den Verlegungsspitälern wesentlich und nachhaltig verbessert und gemeinsam mit dem Hauptverlegungsspital einen Verlegungsleitfaden ausgearbeitet.»
Leitungswechsel ist zielführend
Eine entsprechende Untersuchung dieser Praxis sei Ende Mai 2022 abgeschlossen worden und das Geburtshaus habe sämtliche, von der Gesundheitsdirektion als verbesserungsbedürftig eingestuften und Punkte erledigt. Der Regierungsrat hat zudem den vom Geburtshaus initiierten Leitungswechsel als zielführend eingestuft.
Das Geburtshaus Zürcher Oberland sagte aktuell auf Anfrage nichts dazu. Es hatte in früheren Aussagen diesbezüglich stets die Überzeugung ausgedrückt, dass man mit den eingeleiteten Änderungen auf dem richtigen Weg sei.
