Geburtshaus Bäretswil nach Aufsichtsverfahren definitiv entlastet
Nach Kindstod-Vorfall
Das Geburtshaus in Bäretswil hat die Auflagen der Gesundheitsdirektion erfüllt. Unter anderem hat es die Verlegung in ein Spital bei Notfällen verbessert.
Vor rund vier Jahren wurde das Bäretswiler Geburtshaus von der Gesundheitsdirektion des Kantons durchleuchtet. Das Aufsichtsgremium stellte diverse Mängel fest und mahnte insbesondere die Verlegungspraxis in die Spitäler an.
Es wurde ein Aufsichtsverfahren angeordnet und das Geburtshaus wurde zu verschiedenen Verbesserungsmassnahmen verpflichtet. Nun hat der Zürcher Regierungsrat im vergangenen Jahr das Verfahren zugunsten des Geburtshauses abgeschlossen.

