«Zigi» anzünden endete mit zerstörter Thujahecke
Fall aus Dübendorf
Mit dem Griff zur Zigarette hat ein Raucher in Dübendorf eine ungewöhnliche Kettenreaktion und letztlich einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Dafür ist er nun zur Kasse gebeten worden.
Der 1. April 2025 war für die Feuerwehr Dübendorf-Wangen-Brüttisellen ein besonderer Tag: Innerhalb von acht Stunden musste sie gleich zu fünf Ereignissen ausrücken. Und eines dieser Ereignisse kann man durchaus als so etwas wie einen schlechten April-«Scherz» bezeichnen, nachdem nun feststeht, wie es zustande kam.
Kopf in Hecke gesteckt
Ein erst kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassener Strafbefehl schildert, weshalb an jenem Tag die Feuerwehr unter anderem an der Usterstrasse im Einsatz stand. Dort nämlich war ein Mann unterwegs gewesen, der Lust auf eine Zigarette hatte. Da es windete, suchte er eine geschützte Stelle, um die «Zigi» anzuzünden.
Diese Stelle fand er in einer dem Trottoir entlanglaufende Thujahecke, die offenbar nicht so mauerartig dicht war, wie üblich, oder eine Lücke aufwies. Auf jeden Fall standen die Pflanzen an einer Stelle derart weit auseinander, dass der Mann seinen Kopf in die Hecke stecken konnte.
Feuerzeug fiel aus der Hand
Und dann nahm eine ungewöhnliche Kettenreaktion ihren Lauf. Der Mann betätigte sein Sturmfeuerzeug – das ist ein Feuerzeug, das auch bei Wind und Regen zuverlässig eine Flamme produziert – und entzündete die Zigarette. Dabei verbrannte er sich jedoch am Feuerzeug, «worauf er die Zigarette in die Hecke fallen liess», wie es im Strafbefehl geschildert wird. Zudem «glitt ihm sein Feuerzeug aus der Hand».
Das Feuerzeug entzündete dann die Hecke. Und der Thuja-Hag brannte bestens, da die sattgrünen Pflanzen ätherisches Öl enthalten. Obwohl die Feuerwehr alarmiert wurde und sofort löschte, wurde die Hecke auf einer Länge von rund fünf Metern zerstört.
Ein «vermeidbares» Feuer
Der Staatsanwalt, der den Fall untersuchte, konnte nur den Kopf schütteln. Der vom Raucher ausgelöste Brand sei «grundsätzlich voraussehbar und ohne weiteres vermeidbar» gewesen, schreibt er im Strafbefehl. Denn dem Mann sei einerseits bewusst gewesen, «dass beim Entfachen einer Zigarette mit einem Feuerzeug Hitze entsteht», andererseits dass diese Hitze in Form einer Flamme eine trockene Thujahecke rasch entzünden kann.
Kosten von über 2000 Franken
Der Mann wurde deshalb wegen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken. Da der heute 33-Jährige schon früher mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, muss die Strafe bezahlt werden; auf den Widerruf einer bedingten Freiheitsstrafe wird jedoch verzichtet.
Zur Geldstrafe kommen 800 Franken Verfahrensgebühr, was ein Kostentotal von 2400 Franken ergibt. Ein Betrag, der allenfalls noch steigt: Eine Zivilklage der durch den Heckenbrand geschädigten Immobiliengesellschaft wurde auf den Zivilweg verwiesen und könnte zu einer weiteren finanziellen Forderung an den Mann führen.