Blaulicht

Seniorin in Greifensee ausgeraubt

Falsche Handwerker verhaftet – ihnen droht der Landesverweis

Zwei als Handwerker getarnte Männer sollen Häuser älterer Menschen geplündert haben, so auch in Greifensee. Jetzt wurde Anklage gegen sie erhoben.

Die Polizei hat zwei mutmassliche Täter wegen mehrerer Diebstahlsdelikte verhaftet. (Symbolbild)

Foto: PD

Falsche Handwerker verhaftet – ihnen droht der Landesverweis

Seniorin in Greifensee ausgeraubt

Zwei als Handwerker getarnte Männer sollen Häuser älterer Menschen geplündert haben, so auch in Greifensee. Jetzt wurde Anklage gegen sie erhoben.

Sie gaben sich als Handwerker aus, verschafften sich auf diese Weise Zutritt zu Häusern und bestahlen die Bewohner – so geschehen in Greifensee im November 2024 im Haus einer damals 84-jährigen Seniorin.

Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich nun mitteilt, konnten die beiden mutmasslichen Täter im Rahmen umfangreicher Ermittlungen der Kantonspolizei im April 2025 verhaftet werden. Laut Anklage sollen die beiden zwischen Juni und November 2024 in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Basel-Landschaft in 18 Fällen in private Häuser eingedrungen sein, jeweils in der Nähe von Baustellen.

Die mutmasslichen Täter, beide aus Deutschland, gaben sich gegenüber den meist allein lebenden, älteren Hausbesitzern als Handwerker aus und behaupteten, auf den Dächern Schäden entdeckt zu haben, die zu Wassereinbrüchen führen könnten. Sie boten an, diese zu begutachten und zu reparieren. Nachdem sie das Vertrauen der Bewohner erschlichen hatten, lenkten sie diese ab und entwendeten unbeobachtet Wertgegenstände im Gesamtwert von rund 300’000 Franken. Beim Fall in Greifensee sollen sie zudem gewalttätig geworden sein, um an den Inhalt eines Tresors zu gelangen.

Die Staatsanwaltschaft wirft einem der Beschuldigten banden- und gewerbsmässigen Diebstahl vor, für ihn beantragt sie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie eine Landesverweisung von sieben Jahren. Dem zweiten Beschuldigten wird neben banden- und gewerbsmässigem Diebstahl auch noch Raub vorgeworfen. Für ihn fordert die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Landesverweisung von neun Jahren. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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