Jetzt werden Verkehrssünder am Bahnübergang in Uster gefilmt
Neue Massnahme im Strassenverkehr
Mehrfach kam es an Bahnübergängen in Uster zu Unfällen mit Autos. Nun hat die Stadtpolizei Kameras installiert – in der Schweiz wohl eine einzigartige Massnahme.
Sobald an einem Bahnübergang das Wechselblinklicht einsetzt, darf niemand mehr das Gleis überqueren. Mit dem blinkenden Rotlicht wird angezeigt, dass sich die Barriere demnächst senkt und ein Zug durchfährt. Dies wird aber immer wieder ignoriert. Wie die «SonntagsZeitung» 2019 recherchierte, knallt es in der Schweiz jeden dritten Tag auf einem Bahnübergang.
Zu etlichen Vorfällen kam es in den letzten Jahren auch in Uster. 2019 geriet eine Autofahrerin zwischen die sich senkenden Barrieren. Sie konnte das Fahrzeug verlassen, bevor der Zug in dieses prallte. Am Auto entstand Totalschaden, ein Helfer wurde leicht verletzt.
Im November 2024 gab es einen ähnlichen Vorfall. Die Lenkerin manövrierte ihr Fahrzeug gerade noch so weit an den Rand, dass der Zug vorbeifahren konnte. Das gleiche Szenario wiederholte sich im März dieses Jahrs.
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Zwei Monate zuvor hatte sich ein Lastwagenfahrer aus einer brenzligen Situation befreit, indem er die Barriere durchbrach. Dieses Vorgehen wird auch von der Polizei empfohlen, wenn ein Fahrzeug zwischen den geschlossenen Schranken steht. Das sollte problemlos möglich sein, weil sie über eine sogenannte Sollbruchstelle verfügen.
250 Franken Busse
Nun hat die Stadtpolizei Uster reagiert und am Bahnübergang an der Bahnhofstrasse/Brunnenstrasse eine sogenannte technische Verkehrskontrolle installiert.

«Es handelt sich um ein KI-gesteuertes optisches System, welches registriert, wenn sich das Wechselblinklicht einschaltet», erklärt Sascha Buchmann, stellvertretender Kommandant der Stadtpolizei Uster. Die Kamera schaltet sich also ein, wenn das Wechselblinklicht angeht. Wer danach über die Gleise fährt, wird gefilmt und erhält eine Busse von 250 Franken.
Wie Buchmann sagt, soll damit die Verkehrssicherheit verbessert werden. Der betroffene Bahnübergang sei wegen der vielen Autofahrenden in Kombination mit Fussgängerinnen und Velofahrern besonders gefährlich. «Wir sehen haarsträubende Situationen», sagt er. «Da wird noch auf dem Bahnübergang überholt, während sich bereits die Barrieren senken.» In solch gravierenden Fällen würden die Fehlbaren schriftlich verzeigt.
Wie viele Autofahrer tatsächlich gebüsst worden sind, werde erst nach Abschluss des Kalenderjahrs ausgewertet. Der gewünschte präventive Effekt scheine sich jedoch bereits einzustellen, «da die Anzahl der Übertretungen merklich abnimmt». Eine Installation an anderen Bahnübergängen in Uster ist vorerst nicht geplant.
Öffentlich informiert hat die Stadtpolizei nicht. Nur ein kleines Schild auf beiden Seiten des Bahnübergangs weist auf die «technische Verkehrskontrolle» hin. Diese Redaktion wurde durch einen Autofahrer darauf aufmerksam, der eine Busse erhalten hatte.
Bei der Recherche zeigt sich: Die Überwachung am Bahnübergang Uster ist anscheinend die erste dieser Art schweizweit. Weder die Stadtpolizei Uster noch die Kantonspolizei Zürich, das Bundesamt für Strassen, das Bundesamt für Verkehr noch die SBB wissen von ähnlichen Anlagen an Bahnübergängen.
Offizielle Zulassung wird momentan abgeklärt
Herkömmliche Rotlichtüberwachungsanlagen müssen offiziell zugelassen und geeicht sein. Das ist diese nicht. Die Stadtpolizei Uster stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich nicht um ein Messsystem im eigentlichen Sinne handle und die für klassische Rotlichtüberwachungssysteme an Lichtsignalanlagen geltenden Regeln nicht ohne Weiteres anwendbar seien. Man sei deshalb im Rahmen der Projektierung zur Auffassung gelangt, dass eine offizielle Zulassung nicht erforderlich sei.
Beim Bundesamt für Strassen heisst es auf Anfrage: Ob das System als Rotlichtüberwachungsanlage zugelassen werden müsse und könne, werde nun geprüft. Durch diese Redaktion darauf aufmerksam gemacht, stehe man in Kontakt mit der Stadtpolizei Uster und dem Hersteller, um weitere Abklärungen zu treffen.
Die Ordnungsbusse anfechten, weil die rechtliche Lage noch nicht ganz geklärt sei, stehe natürlich jedem frei, sagt Buchmann. «Der Beweis, dass gegen das Gesetz verstossen wurde, ist aber vorhanden und verwertbar. Möglicherweise wird es sogar noch teurer, weil im Verfahren dann Spruch- und Schreibgebühren anfallen.»