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Blaulicht

Mann verurteilt

Massive Strafe für sexuelle Belästigung von Oberländer Rettungssanitäterin

Ein Patient, der sich während einer Fahrt im Rettungswagen im Oberland sexuell nicht im Griff hatte, ist bestraft worden.

Der Rettungsdienst bringt Hilfe – doch nicht immer verdanken das die Patienten mit anständigem Benehmen. (Symbolfoto)

Foto: Ernst Hilfiker

Massive Strafe für sexuelle Belästigung von Oberländer Rettungssanitäterin

Mann verurteilt

Ein Mann hat sich als Exhibitionist betätigt – in einem fahrenden Rettungswagen. Dafür erhielt er nun eine massive Strafe.

Ein «Wichser», oder umgangssprachlich meist «Wixer», ist einerseits ein Mann, der sich selbst befriedigt, andererseits eine häufig verwendete Beleidigung für jemanden, den oder dessen Verhalten man nicht ausstehen kann. Auf einen Patienten, den ein Zürcher Oberländer Rettungsdienst spätnachts in diesem Frühling transportierte, treffen gleich beide Bedeutungen zu.

In der Ambulanz onaniert

Der 32-Jährige musste von einem Heim für psychisch beeinträchtigte Menschen in der Region in ein Spital gefahren werden. Schon als ihn der Rettungsdienst abholte, kam es zu einer verstörenden Szene: Der Patient stand mit heruntergelassener Hose da.

Das war aber erst der Anfang, wie einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist. Denn während der Fahrt im Rettungswagen «entblösste er sein erigiertes Glied und onanierte mit gespreizten Beinen auf der Liege» der Ambulanz.

All dies geschah direkt neben der Rettungssanitäterin, die im Patientenraum sass. Die Frau musste sich die sexuellen Handlungen also quasi ansehen – ein Umstand, der «vom Beschuldigten beabsichtigt» war. Er habe ganz bewusst vor der Rettungssanitäterin onaniert, «um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen», heisst es im Strafbefehl.

Über 6000 Franken Kosten

Die Frau liess sich das nicht gefallen und erstattete Anzeige. Nun wurde der Mann wegen Exhibitionismus verurteilt.

Da die zuständige Staatsanwältin die Vorstellung im Rettungswagen als rechtlich schweren Fall einstufte, kam der 32-Jährige nicht wie sonst für solche Taten üblich mit einer Busse davon, sondern es gab eine Geldstrafe – und zwar eine unbedingte und hohe: 180 Tagessätze à 30 Franken. Zu diesen 5400 Franken kommen noch 800 Franken Verfahrenskosten, total also 6200 Franken. Auf den Widerruf einer früheren, bedingten dreimonatigen Freiheitsstrafe wurde verzichtet.

Ob die Strafe vollzogen werden kann, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Da der Mann IV-Bezüger ist, dürfte er die über 6000 Franken vermutlich kaum so bald zahlen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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