Beim «Käfele» flippte die Seniorin aus
Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen die Reizschwelle tief nach unten sinken lassen. Was das konkret bedeutet, zeigt eine recht spezielle Episode, die mit einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl endete.
Streit wegen Maske
Eine betagte Dübendorferin besuchte an einem Frühlingsnachmittag 2021 in einer Nachbargemeinde eine Bäckerei mit angeschlossenem Café. Im Geschäft kam es zwischen der Kundin und einer Verkäuferin zu einer Diskussion – laut Strafbefehl ging es um das Thema Schutzmaske.
Die verbale Auseinandersetzung endete damit, dass die Verkäuferin sich als «huere Nuttefrau» und «huere Usländerin» bezeichnen lassen musste. Danach lief die Kundin aus dem Laden zurück an ihren Tisch im Aussenbereich des Cafés.
Tasse mit Kaffee gegen Mitarbeiterin geworfen
Und hier ging der Streit gleich weiter, und zwar mit einer anderen Mitarbeiterin des Betriebes. Dabei eskalierte die Sache vollkommen. So schmiss die Dübendorferin das auf dem Tisch stehende Geschirr zu Boden, worauf es zu Bruch ging.
Die Frau beschimpfte nun auch diese Mitarbeiterin als Ausländerin. Zudem warf sie gemäss Strafbefehl «eine Tasse mit warmem Kaffee» gegen die Angestellte, die im Hüftbereich getroffen wurde.
Anschliessend schlug die Seniorin «mit ihren beiden Händen» gegen den Oberkörper der Frau. Eine weitere Frau wollte schlichten und stellte sich dazwischen; auch sie kassierte einen Schlag.
Über 1600 Franken Kosten
Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Kundin wegen Tätlichkeiten sowie mehrfacher Beschimpfung. Nicht ins Urteil miteinbezogen wurde die Episode mit dem kaputt gemachten Geschirr, da die Bäckerei keinen Strafantrag auf Sachbeschädigung gestellt hatte.
Für die beiden anderen Tatbestände jedoch erhielt die heute 75-Jährige eine Geldstrafe von 4800 Franken. Da die Strafe bedingt ausgefällt wurde, muss sie nicht bezahlt werden – im Gegensatz zu einer zusätzlichen Busse von 600 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten. Dazu addieren sich noch Auslagen für Arztberichte von über 240 Franken, womit der Abstecher der alten Dame zum «Käfele» auf über 1600 Franken zu stehen kommt.
