Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Beim «Käfele» flippte die Seniorin aus

Beim Besuch eines Cafés im Glattal ist eine Kundin derart von der Rolle geraten, dass gegen sie ein Strafverfahren eröffnet wurde. Dieses fand nun mit einer Verurteilung der Seniorin seinen Abschluss.

Eine Tasse Kaffee: fast schon ein Symbol für Ruhe und Entspannung – doch im Glattal wurde sie als Wurfgeschoss benutzt.

(Symbolfoto: Pixabay)

Beim «Käfele» flippte die Seniorin aus

Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen die Reizschwelle tief nach unten sinken lassen. Was das konkret bedeutet, zeigt eine recht spezielle Episode, die mit einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl endete.

Streit wegen Maske

Eine betagte Dübendorferin besuchte an einem Frühlingsnachmittag 2021 in einer Nachbargemeinde eine Bäckerei mit angeschlossenem Café. Im Geschäft kam es zwischen der Kundin und einer Verkäuferin zu einer Diskussion – laut Strafbefehl ging es um das Thema Schutzmaske.

Die verbale Auseinandersetzung endete damit, dass die Verkäuferin sich als «huere Nuttefrau» und «huere Usländerin» bezeichnen lassen musste. Danach lief die Kundin aus dem Laden zurück an ihren Tisch im Aussenbereich des Cafés.

Tasse mit Kaffee gegen Mitarbeiterin geworfen

Und hier ging der Streit gleich weiter, und zwar mit einer anderen Mitarbeiterin des Betriebes. Dabei eskalierte die Sache vollkommen. So schmiss die Dübendorferin das auf dem Tisch stehende Geschirr zu Boden, worauf es zu Bruch ging.

Die Frau beschimpfte nun auch diese Mitarbeiterin als Ausländerin. Zudem warf sie gemäss Strafbefehl «eine Tasse mit warmem Kaffee» gegen die Angestellte, die im Hüftbereich getroffen wurde.

Anschliessend schlug die Seniorin «mit ihren beiden Händen» gegen den Oberkörper der Frau. Eine weitere Frau wollte schlichten und stellte sich dazwischen; auch sie kassierte einen Schlag.

Über 1600 Franken Kosten

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Kundin wegen Tätlichkeiten sowie mehrfacher Beschimpfung. Nicht ins Urteil miteinbezogen wurde die Episode mit dem kaputt gemachten Geschirr, da die Bäckerei keinen Strafantrag auf Sachbeschädigung gestellt hatte.

Für die beiden anderen Tatbestände jedoch erhielt die heute 75-Jährige eine Geldstrafe von 4800 Franken. Da die Strafe bedingt ausgefällt wurde, muss sie nicht bezahlt werden – im Gegensatz zu einer zusätzlichen Busse von 600 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten. Dazu addieren sich noch Auslagen für Arztberichte von über 240 Franken, womit der Abstecher der alten Dame zum «Käfele» auf über 1600 Franken zu stehen kommt.  

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns