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Turbenthaler Gemeinderat gibt bei Tempo 30 Fehler zu

Turbenthal hat bei der Festlegung der Tempo-30-Zonen den gesetzlichen Ablauf nicht eingehalten. Der zuständige Gemeinderat kann sich nicht erklären, wie es dazu kommen konnte.

Solche Tafeln sieht man in Turbenthal frühestens im nächsten Jahr., Die Gemeinde hat bei der Festsetzung der Zonen Fehler gemacht., Der zuständige Gemeinderat Heinz M. Schwyter (parteilos) übernimmt die Verantwortung.

Foto: Michael Eggenberger

Turbenthaler Gemeinderat gibt bei Tempo 30 Fehler zu

Eigentlich hätte die Gemeinde Turbenthal bereits diesen Frühling mit den Bauarbeiten für die Tempo-30-Zonen auf den Quartierstrassen beginnen wollen. Doch nun kommt alles anders. Die Gemeinde muss die Pläne nochmals neu auflegen – wegen eines Verfahrensfehlers.

Turbenthal hat die Verfahrensschritte nicht in der richtigen Reihenfolge eingehalten. Das hat das Baurekursgericht festgestellt.

«Mehrere Anwohner hatten beim Gericht eine Beschwerde eingereicht», erklärt der zuständige Gemeinderat Heinz M. Schwyter (parteilos). Das Gericht habe den Fall geprüft und entschieden, dass keine Grundlage für den Rekurs bestehe.

«Eine Fehleinschätzung»

Der Gemeinderat hatte die Tempo-30-Zonen noch nicht festgesetzt. Im Februar hatte lediglich die Kantonspolizei Zürich die Verkehrsanordnung verfügt. Das reichte für einen Rekurs nicht aus.

«Die Festsetzung der Zonen durch den Gemeinderat und die formelle Behandlung von Einsprachen hätte vor der Verkehrsanordnung der Polizei erfolgen müssen», erläutert Schwyter. Er sei irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass die Festsetzung durch den Gemeinderat als letzter Schritt erfolgen würde.

Man sieht einen Plan von Turbenthal, auf dem die geplanten Tempo-30-Zonen eingezeichnet sind.

«Das war eine Fehleinschätzung», gibt Schwyter zu. Für diese übernehme er als zuständiger Gemeinderat die Verantwortung.

Wieso es aber genau dazu kam, kann Schwyter nicht erklären. Die Verwaltung der Meinung gewesen, alles richtig zu machen. «Wir standen im steten Austausch mit verschiedenen Stellen.» Niemand habe sie auf den Fehler im Prozedere aufmerksam gemacht.

Rechtsmittel sind möglich

Nun beginnt das Verfahren nochmals von vorne. Die Pläne werden bis am 21. Juli erneut aufgelegt. Bis dahin haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einsprachen zu machen. Die Abteilung Tiefbau und Werke wird diese beurteilen und dem Gemeinderat einen Antrag zur Festsetzung von Tempo 30 unterbreiten.

Der Gemeinderat prüft und entscheidet im Anschluss, welche Einsprachen berücksichtigt werden und erlässt einen Beschluss über die baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit Tempo-30-Zonen. Gleichzeitig erfolgt auch die dauernde Verkehrsanordnung der Kantonspolizei.

Damit ist der Rechtsmittelweg nicht abgeschlossen: Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats können Einwohner beim Baurekursgericht einen Rekurs einreichen. Die Verkehrsanordnung der Polizei kann wiederum bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion angefochten werden.

Pläne teils schon angepasst

Es sind also noch einige administrative Hürden zu überwinden, bevor die nötigen Bauarbeiten für die Tempo-30-Zonen starten können. «Wir gehen davon aus, dass dies erst nächstes Jahr der Fall ist», sagt Schwyter. Das Projekt verzögert sich also um etwa ein Jahr.

«Rekurse sind nicht nur aufwendig, sondern kosten auch viel Geld für die Gemeinde.»
Heinz M. Schwyter (parteilos), Gemeinderat

Viel teurer werde die Tempo-30-Zonen wegen des Verfahrensfehlers nicht. «Es sind sicher einige Arbeitsstunden investiert worden», gibt Schwyter zu. Doch die meisten Kosten fallen für die baulichen Massnahmen an. Knapp 100’000 Franken sind dafür budgetiert.

Richtig teuer könnte es trotzdem noch werden. Und zwar dann, wenn Einwohner vor Gericht ziehen. «Rekurse sind nicht nur aufwendig, sondern kosten auch viel Geld für die Gemeinde», sagt Schwyter.

Er hofft deshalb, dass die Ungereimtheiten mit der Bevölkerung bereits geklärt sind. «Wir haben im Rahmen des ersten Verfahrens schon zahlreiche Gespräche geführt und die Pläne teils bereits angepasst.»

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