Eigentlich hätte die Gemeinde Turbenthal bereits diesen Frühling mit den Bauarbeiten für die Tempo-30-Zonen auf den Quartierstrassen beginnen wollen. Doch nun kommt alles anders. Die Gemeinde muss die Pläne nochmals neu auflegen – wegen eines Verfahrensfehlers.
Turbenthal hat die Verfahrensschritte nicht in der richtigen Reihenfolge eingehalten. Das hat das Baurekursgericht festgestellt.
«Mehrere Anwohner hatten beim Gericht eine Beschwerde eingereicht», erklärt der zuständige Gemeinderat Heinz M. Schwyter (parteilos). Das Gericht habe den Fall geprüft und entschieden, dass keine Grundlage für den Rekurs bestehe.
«Eine Fehleinschätzung»
Der Gemeinderat hatte die Tempo-30-Zonen noch nicht festgesetzt. Im Februar hatte lediglich die Kantonspolizei Zürich die Verkehrsanordnung verfügt. Das reichte für einen Rekurs nicht aus.

