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Gefängnis und Landesverweis für räuberische Cousins

Ein Duo überfällt ein Geschäft in Dürnten. Der eine Räuber gibt alles zu, der andere bestreitet alles – erfolglos, denn er wandert nun ebenso hinter Gitter wie sein Kollege.

Der Volg Dürnten, das erste Ziel des serbischen Räuber-Duos.

(Foto: Ernst Hilfiker)

Gefängnis und Landesverweis für räuberische Cousins

Ende Dezember 2020 in Dürnten und keine drei Wochen später im aargauischen Staffelbach waren eine Volg-Filiale nach exakt demselben Muster überfallen worden: Zwei Vermummte hatten am frühen Morgen in der Dunkelheit der zuerst eintreffenden Mitarbeiterin aufgelauert, sie gepackt und ins Gebäude gestossen.

Unter Anwendung von körperlicher Gewalt – unter anderem wurde das Opfer in Dürnten am Hals fixiert und später gegen eine Türe gedrückt – forderte das mit einer illegalen Softair-Pistole bewaffnete Duo Geld. Im Zürcher Oberland flüchteten die Räuber dann mit gegen 6000 Franken, am anderen Ort mit über 16’000 Franken. Beide Taten dauerten nur wenige Minuten.

Einer geständig, der andere nicht

Als Tatverdächtige wurden zwei Serben eruiert, die damals zusammen in Rüti wohnten. Es stellte sich heraus, dass es sich um Cousins handelt.

Und nun kommt der grosse Knackpunkt des Falls: Einer der beiden war sofort geständig und erklärte, man habe die Überfälle gemeinsam durchgeführt, der andere Cousin jedoch stritt alles ab. Eine Haltung, die sie auch vor dem Bezirksgericht Hinwil vertraten, wo ihnen vor ein paar Tagen der Prozess gemacht wurde.

Vorbestraft, arbeitslos und verschuldet

Der geständige, heute 37-Jährige erzählte, die Idee zu den Überfällen sei «zufällig entstanden» und die Volg-Filialen habe man «sehr spontan» ausgesucht. Er und sein Verwandter – beide vorbestraft, arbeitslos und verschuldet – hätten Geld gebraucht. Die Beute habe man dann gerecht durch zwei geteilt.

Der andere Beschuldigte, den der Staatsanwalt als Haupttäter sieht, wollte nichts mit den beiden Taten zu tun haben. Ja, er habe nicht einmal mitbekommen, dass sein Cousin so etwas getan habe.

Weshalb er durch ihn angeschwärzt werde, «das verstehe ich nicht», sagte der 33-Jährige. Und die belastenden Resultate eines Gutachtens, in welchem die Bilder der in beiden Volg-Filialen laufenden Überwachungskameras ausgewertet wurden, die entsprächen nicht der Realität. Sprich: auf den Aufnahmen sei gar nicht er zu sehen.

«hilflos und mutterseelenallein»
Staatsanwalt zur Lage der überfallenen Frauen

Für den Staatsanwalt hingegen war nach umfassenden Ermittlungen klar, dass der ungeständige 33-Jährige mit seinem älteren Cousin zusammen die sehr wohl geplanten, und nicht spontanen Taten verübt habe. Dafür gebe es Beweise, aber auch Indizien wie gewisse äusserst auffällige Aktivitätsdaten der Mobiltelefone der Männer

Der ungeständige Angeklagte hätte damals die Schweiz verlassen müssen, habe aber seinem Cousin gesagt, dass er vorher «noch etwas Geld machen wolle». Und dann schlug man eben zu, wobei in beiden Fällen Volg-Mitarbeiterinnen zu Opfern wurden. Frauen, die in der Dunkelheit plötzlich zwei Vermummten gegenüberstanden, «hilflos und mutterseelenallein».

«Meine Freiheit ist weg»

Am Prozess war, was sehr selten vorkommt, auch ein Opfer anwesend. Die überfallene Volg-Mitarbeiterin erzählte dem Gericht eindrücklich, was die Tat für Folgen hatte. «Meine Freiheit, mein Sicherheitsgefühl, ist weg», sagte die Frau unter Tränen. Noch heute beschäftige sie der Überfall jeden Tag, denn «das so etwas mir passiert, das hätte ich nie erwartet». Sie leide seither unter grosser Angst, etwa in der Dunkelheit. Die Frau, die 5000 Franken Genugtuung forderte, gab auch zu bedenken, dass sie ja bei der Tat nicht einmal körperlich verletzt wurde – und trotzdem sei jener Morgen «ein Schreck gewesen, der mein Leben auf den Kopf gestellt hat». (ehi)

 

Ein solches Verhalten müsse das Gericht hart sanktionieren, betonte der Staatsanwalt. Er verlangte für den ungeständigen Haupttäter inklusive des Widerrufs einer Vorstrafe eine Gesamtstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie zwölf Jahre Landesverweis. Für den Komplizen forderte er zwei Jahre und acht Monate, von denen aber nur acht Monate abzusitzen seien, sowie einen Landesverweis von acht Jahren.

Rache-Aktion befürchtet

Der Verteidiger des geständigen und reuige Räubers erbat eine Strafe von eineinhalb Jahren sowie eine tiefe Geldstrafe, beides bedingt. Von einer Landesverweisung sei abzusehen, da hier ein Härtefall vorliege.

Denn bei einer Ausweisung würde der Mann wohl in den Kosovo reisen, wo ihm wegen seiner Rolle als «Verräter» nach übereinstimmender Ansicht des Verteidigers sowie des Staatsanwalts hohe Gefahr durch die Familie des Cousins drohe. Wegen dieser Rache-Gefahr fand denn auch der Prozess, an dem Mitglieder beider Clans anwesend waren, teilweise unter Polizeischutz statt.

Unbekannten Dritten ins Spiel gebracht

Der Anwalt des ungeständigen Räubers forderte einen Freispruch. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann höchstens zu eineinhalb Jahren bedingt, und sicher ohne einen Landesverweis.

Denn nicht sein Mandant, sondern ein anderer Täter, «dessen Identität nach wie vor nicht feststeht», sei an den Überfällen beteiligt gewesen. Der geständige Räuber habe beim Cousin Schulden gehabt, als Folge davon gab es Streit, und das sei möglicherweise «der Grund, weshalb er ihn falsch beschuldigt».

Grosser Unterschied in Strafhöhe

Für das Gericht gab es dann aber «nicht die geringsten Zweifel, dass die beiden Beschuldigten die Überfälle verübt haben». So wurden beide Männer antragsgemäss wegen mehrfachen Raubes, Hausfriedensbruchs und Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.

Der geständige Räuber erhielt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, von denen aber nur sechs Monate abzusitzen sind. Der Ungeständige fasste vier Jahre und vier Monate.

Beide Beschuldigten werden anschliessend für sechs, beziehungsweise acht Jahre des Landes verwiesen. Zudem sind Schadenersatz, eine Genugtuung und Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken zu bezahlen.

«Sie haben sich keinen Gedanken gemacht, was das
für die Opfer bedeutet.»

Gerichtsvorsitzende zu den Verurteilten

Das Gericht fand, die Räuber seien gleichermassen aktiv gewesen. Dass sie trotzdem derart unterschiedlich hohe Strafen erhielten, zeigt schulbuchmässig, was eine Kooperation mit den Strafverfolgern bringt. Denn wäre der eine Täter nicht geständig, auf glaubhafte Weise reuig und einsichtig gewesen, hätte auch er eine Strafe von über vier Jahren erhalten, erklärte die Gerichtsvorsitzende an der Urteilseröffnung.

Sowohl der 37-Jährige wie der 33-Jährige hätten bei ihren Aktionen «eine erhebliche kriminelle Energie» gezeigt. Und «Sie haben sich keinen Gedanken gemacht, was das für die Opfer bedeutet», sagte die Richterin.  – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalt melden

Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/ .   (ehi)

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