Abo

Blaulicht

Freundin starb: zu späte Hilfe nicht beweisbar

Zweifacher Schock für einen jungen Mann: seine Freundin stirbt an einer Überdosis Heroin, und danach wird er angeklagt, er habe ihr zu spät geholfen. Ein Vorwurf, der sich vor Bezirksgericht Hinwil nicht erhärten liess.

Als um die Mittagszeit eines Märztages 2019 der Rettungsdienst in einer Wohnung in Rüti eintraf, war es bereits zu spät: Die Helfer konnten nur noch den Tod der dort liegenden Frau feststellen. Wie Untersuchungen zeigten, war die 27-Jährige an einer Überdosis von mindestens einer aufgelösten und dann gespritzten Tablette Diaphin gestorben.

Diaphin besteht aus pharmazeutischem Heroin, das Schwerstabhängigen zur sogenannten Substitutionsbehandlung mit dem Endziel einer Drogenabstinenz verschrieben wird. Solche Therapien erfolgen in der Schweiz unter streng kontrollierten Bedingungen; das Medikament gibt es denn auch nur auf ärztliche Verschreibung hin.

Zehn Monate Gefängnis gefordert

Bei ihrem Tod und in den Stunden davor war die Frau allerdings nicht alleine, befand sie sich doch im Zimmer ihres Freundes. Und diesem Mann machte der Staatsanwalt, der sich mit dem Fall befasste, einen Vorwurf: Er hätte früher Hilfe herbeirufen müssen. Denn ihm, ebenfalls Rauschgiftkonsument, sei «aufgrund seiner eigenen Erfahrung» bekannt gewesen, dass das Medikament auch grosse Risiken habe.

Als seine Freundin dann nicht mehr ansprechbar war, «wusste er, dass ihr Leben in unmittelbarer Gefahr war». Dennoch habe er vorerst mit einem Notruf abgewartet und erst später den Rettungsdienst angefordert.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?