Freundin starb: zu späte Hilfe nicht beweisbar
Als um die Mittagszeit eines Märztages 2019 der Rettungsdienst in einer Wohnung in Rüti eintraf, war es bereits zu spät: Die Helfer konnten nur noch den Tod der dort liegenden Frau feststellen. Wie Untersuchungen zeigten, war die 27-Jährige an einer Überdosis von mindestens einer aufgelösten und dann gespritzten Tablette Diaphin gestorben.
Diaphin besteht aus pharmazeutischem Heroin, das Schwerstabhängigen zur sogenannten Substitutionsbehandlung mit dem Endziel einer Drogenabstinenz verschrieben wird. Solche Therapien erfolgen in der Schweiz unter streng kontrollierten Bedingungen; das Medikament gibt es denn auch nur auf ärztliche Verschreibung hin.
Zehn Monate Gefängnis gefordert
Bei ihrem Tod und in den Stunden davor war die Frau allerdings nicht alleine, befand sie sich doch im Zimmer ihres Freundes. Und diesem Mann machte der Staatsanwalt, der sich mit dem Fall befasste, einen Vorwurf: Er hätte früher Hilfe herbeirufen müssen. Denn ihm, ebenfalls Rauschgiftkonsument, sei «aufgrund seiner eigenen Erfahrung» bekannt gewesen, dass das Medikament auch grosse Risiken habe.
Als seine Freundin dann nicht mehr ansprechbar war, «wusste er, dass ihr Leben in unmittelbarer Gefahr war». Dennoch habe er vorerst mit einem Notruf abgewartet und erst später den Rettungsdienst angefordert.
Für diese versuchte Unterlassung der Nothilfe sowie Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (unter anderem Marihuanakonsum) und das Waffengesetz (Besitz dreier verbotener Messer) forderte der Staatsanwalt eine Verurteilung. Sein Strafantrag: zehn Monate Gefängnis, eine Busse von 1000 Franken sowie den Widerruf einer früheren bedingten Geldstrafe von 900 Franken.
«Sie sagte, sie habe nichts genommen.»
Der Beschuldigte
Was vor bald drei Jahren in der Wohnung in Rüti passierte, daran konnte sich der Mann, der sich gestern vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verantworten musste, nur noch teilweise erinnern. Er habe am Morgen nach einer gemeinsam verbrachten Nacht bemerkt, dass die Freundin Mühe habe mit Atmen. Auf seine konkrete Frage nach Drogen hin, «sagte sie, sie habe nichts genommen».
Als sich der Zustand der 27-Jährigen nicht besserte, wollte er den Rettungsdienst rufen, doch sie habe mehrfach energisch gesagt, das sei nicht nötig. Er habe sich weiter permanent um sie gekümmert. Als sie nicht mehr ansprechbar war, setzte er einen Notruf ab.
Drogenvergangenheit hinter sich gelassen
Der Tod der Frau, «die ich über alles geliebt habe», setzte ihm massiv zu. Heute ist der 31-Jährige auf gutem Weg zur Wiedereingliederung ins normale Leben und gemäss eigenen Angaben drogenfrei, jedoch auf diverse Medikamente angewiesen, darunter Diaphin.
«Sein einziger Wille war, ihr Leben zu retten.»
Der Verteidiger
Der Verteidiger des Mannes forderte einen Freispruch vom Hauptvorwurf. Die teilweise zugegebenen Drogen- und Waffentatbestände seien mit einer Busse von 300 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken zu ahnden.
Die Anklage treffe seinen Mandanten schwer, denn er habe einerseits nicht gewusst, dass seine Partnerin Heroin in Form der Tablette konsumierte, andererseits habe er sich laufend um sie gekümmert: «Sein einziger Wille war, ihr Leben zu retten».
Weil die Frau zwischendurch immer wieder gute Phasen hatte, sei es für ihn sehr schwierig gewesen, ihren Gesundheitszustand korrekt zu erfassen. Und nachträglich könne man immer sagen, «man hätte den Rettungsdienst früher rufen müssen».
Zweifel – deshalb Freispruch
Für eine Verurteilung wegen versuchter unterlassener Nothilfe hätte das Gericht dem Mann nachweisen müssen, dass er den lebensgefährdenden Zustand seiner Freundin früh erkannte und dann nicht sogleich Hilfe holte. Diese Beweisführung war aber nicht möglich, wie die Richterin bei der Urteilsverkündung erklärte. Deshalb habe man einen Freispruch nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» gefällt.
Wirklich nichts von Drogenkonsum gewusst?
«Sie haben nicht nicht geholfen», sagte die Richterin. Und die Art, wie der Mann die Frau betreute, als es ihr schlecht ging, sei durchaus «adäquat» gewesen.
Allerdings: Das Gericht könne sich «nur schwer vorstellen», dass er nicht gewusst habe, dass die Freundin auf einem Drogentrip war. Vielleicht hätten sie ja sogar gemeinsam Rauschgift konsumiert.
In den Nebenanklagepunkten, wo das Gericht unter anderem von einem geplanten Handel mit 40 Diaphin-Tabletten ausging, erfolgten Schuldsprüche. Die damit verbundene Sanktion: eine Busse von 300 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine teilweise Übernahme der Verfahrenskosten. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
