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Blaulicht

Autofahrer behinderte Rettungswagen im Notfalleinsatz – weil er helfen wollte

Er habe getan, was keinem normalen Autofahrer in den Sinn käme, sagte eine Hinwiler Richterin einem 35-Jährigen sinngemäss und auferlegte ihm eine hohe bedingte Geldstrafe. Der Mann hatte eine Ambulanz während eines Einsatzes gefährdet.

Ein Rettungswagen der Regio 144 rückt mit Blaulicht zu einem Notfall aus. Das bedeutet für Verkehrsteilnehmer: Platz machen!

(Foto: Regio 144)

Autofahrer behinderte Rettungswagen im Notfalleinsatz – weil er helfen wollte

Blaulichtfahrten sind auch für routinierte Angehörige von Polizei, Feuerwehr und Sanität immer Stresssituationen. Doch was ein Team des Rettungsdienstes Regio 144 AG, das zu einem Notfall in Hinwil unterwegs war, an einem Nachmittag Anfang 2020 erlebte, war absolut aussergewöhnlich: Ein Automobilist behinderte die Ambulanz massiv und mehrfach während des Einsatzes.

Vor und hinter Ambulanz «geklebt»

Die Anklage, die später zu dem Fall erstellt wurde, schildert, wie der Autofahrer auf der A 15 zwischen der Einfahrt Rüti und dem Dorfzentrum Hinwil mit überhöhtem Tempo rechts überholt und dem Rettungsfahrzeug quasi den Weg abgeschnitten hatte. Später gab er die Fahrbahn frei, sei aber mit viel zu geringem Abstand und zeitweise unter Ausnützung der Rettungsgasse der Ambulanz gefolgt. Dabei vollführte er Fahrmanöver, die «gefährliche Situationen und Beinahekollisionen» zur Folge hatten, wie die Kantonspolizei damals in einer Medienmitteilung zu dem Ereignis geschrieben hatte.

Dieser Tage nun musste sich der Autofahrer vor einer Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil verantworten. Dort gab sich der 35-Jährige zwar wortkarg – präsentierte jedoch eine ungewöhnliche Erklärung für sein Verhalten. Er habe an jenem Nachmittag aus dem Geschäft, das er erst seit wenigen Tagen als Chef führte, einen Anruf erhalten, es sei ein Notfall mit einer Lernenden passiert. Die junge Frau sei bewusstlos. Und da er alleine aufgrund des Anrufs «nicht wusste, ob die Lehrtochter noch lebt oder tot ist», sei er in seiner Sorge sofort losgefahren.

Mit 135 km/h unterwegs

Auf der Autobahn traf er dann auf den Rettungswagen, von dem er jedoch nicht vermutet habe, dass das Fahrzeug exakt wegen des Notrufs aus seinem Geschäft unterwegs war. Dass er mit einem Tempo von «etwa 130 bis 135 km/h» auf der 120er-Strecke zu schnell gefahren sei, das stimme. Überholt habe er jedoch nicht, «sondern ich bin nur vorbeigefahren».

Und dass er dabei das Ambulanz-Team und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet habe, wie es ihm die Anklage vorhält, sei «glaub eher nöd» zutreffend. Auch wenn «ich das heute nicht mehr machen würde». Zu den weiteren Vorwürfen wie dem Rettungsgassebefahren oder den Fastkollisionen sagte er nur: «stimmt nicht».

Grobe oder einfache Regelverletzung?

Die Anklage verlangte wegen mehrfacher vorsätzlicher grober sowie einfacher Verletzung der Verkehrsregeln eine Busse von 1000 Franken und eine hohe, aber bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken. Anträge, von denen der Verteidiger gar nichts wissen wollte: Er forderte Freisprüche von allen groben Regelverletzungen und eine Verurteilung lediglich wegen einfacher Regelverletzungen. Alles zu bestrafen mit Bussen im Gesamtumfang von 390 Franken.

Der Verteidiger sagte, es gebe keinerlei Beweise, hingegen «sich widersprechende Aussagen», sogar von den beiden Rettungssanitäterinnen, die in der Ambulanz sassen. Und was das Tempo betreffe, «stützt die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf einzig auf Schätzungen». So bleibe unbekannt, wer wie schnell gefahren sei. «Zugunsten des Beschuldigten» müsse bei ihm von wahrscheinlich nur etwa 126 km/h im 120er-Bereich ausgegangen werden.

«Er wollte nur im Rahmen seiner arbeitgeberischen Fürsorgepflicht zu Hilfe eilen.»

Verteidiger zum Motiv des Autofahrers

Und in Sachen Rechtsüberholen gelte eh seit Anfang Jahr ein auf den Autofahrer anzuwendendes, neues, milderes Gesetz. Hier liege deshalb keine grobe Verkehrsregelverletzung vor, und vom Manöver des Mannes «ging keine ernstliche Gefahr aus». Was sich ja auch darin zeige, dass letztlich kein Unfall passiert sei

Das Ziel des Autofahrer sei gewesen, einfach schnellstmöglich zur kollabierten Lehrtochter zu kommen: «Er wollte nur im Rahmen seiner arbeitgeberischen Fürsorgepflicht zu Hilfe eilen.»

Tiefere Busse

Die Richterin konnte die Erklärung mit dem Helfenwollen halbwegs verstehen, «doch sie ist keine Entschuldigung, so zu handeln». Es gab deshalb einen weitgehend anklagegemässen Schuldspruch; einzig die Tagessatzhöhe wurde auf 80 und die Busse auf 500 Franken reduziert.

Zusätzlich zur Busse hat der Autofahrer rund 4000 Franken Verfahrenskosten zu übernehmen. Und möglicherweise blüht ihm ein längerer Führerausweisentzug, nachdem er seinen «Brief», den die Polizei nach der Fahrt in Hinwil gleich einzog, drei Wochen später wieder zurückerhalten hatte.

«Der gesunde Menschenverstand gebietet es, ein solches Fahrzeug nicht zu überholen.»

Die Richterin

Das Gericht stufte vor allem das umstrittene und schwerwiegende Rechtsüberholen als grobe Verkehrsregelverletzung ein. Für das neuerdings erlaubte Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn sah man sie hier «keinen Anwendungsfall»

Und dann sprach die Richterin noch ein paar deutliche Worte dazu, wie sich Verkehrsteilnehmer gegenüber Fahrzeugen zu verhalten haben, die mit Blaulicht und Sirene zu einem Notfall unterwegs sind: «Der gesunde Menschenverstand gebietet es, ein solches Fahrzeug nicht zu überholen» – auf welcher Spur auch immer. Das sei wirklich «eine elementare Verkehrsregel».

«Kein Kavaliersdelikt»   

Michael Schumann, Präsident der Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über den Hinwiler Schuldspruch. «Die Behinderung von Rettungskräften ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die geahndet werden muss.» Denn solche Taten könnten im Extremfall «für einer Verzögerung der Hilfsfrist zum Schaden der Patienten sorgen». – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein seltener Fall

Dass ein Fall wie derjenige aus Hinwil überhaupt je mit einem Straffverfahren endet, ist äusserst selten – primär, weil die meisten Angehörigen von Blaulichtorganisationen aus Frust über die in der Regel nicht einschneidenden Sanktionen für den Täter auf eine Anzeige verzichten. Das letzte öffentlich bekanntgewordene solche Ereignis aus der Region geht auf das Jahr 2016 zurück. Damals wurde eine Ambulanz des Rettungsdienstes Männedorf während einer Einsatzfahrt zu einem Notfall in Maur über mehrere Kilometer hinweg von einem Sportwagenfahrer bedrängt.

Der Rowdy kam sehr glimpflich davon, denn er wurde von der regionalen Staatsanwaltschaft mangels Beweisen nicht wegen grober, sondern nur wegen einfacher Verkehrsregelverletzung verurteilt. Er erhielt eine Busse von 400 Franken und musste die Verfahrenskosten in gleicher Höhe übernehmen. (ehi)

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