Es war ein anonymes Schreiben an das Staatssekretariat für Migration in Bern, das ein Strafverfahren auslöste, das vor ein paar Tagen vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster endete. Im Schreiben mit «sehr detaillierten Angaben», wie die Polizei in einem Rapport vermerkte, sowie in einem späteren, zweiten anonymen Brief eines «besorgten Nachbarn» wurde einem in Dübendorf lebenden Türken vorgeworfen, er pflege mit seiner Schweizer Frau lediglich eine Scheinehe. Die Absicht des Mannes: eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, wie ihm der Staatsanwalt vorwirft, der den Fall in der Folge untersuchte.
Nach Hochzeit zweite Frau geheiratet
Der heute 41-jährige Beschuldigte war mit einer Schweizerin verheiratet, die aber etwa vier Jahre nach der Hochzeit aus dem gemeinsamen Heim auszog. Der Türke erklärte in einer Einvernahme bei der Polizei jedoch, seine Gattin komme ihn noch regelmässig besuchen, «und es bestehe trotz des getrennten Wohnsitzes eine eheliche Beziehung», wie es die Anklage schildert.
Diese Erklärung war nach Ansicht des Staatsanwaltes «mutwillig wahrheitswidrig» gewesen, denn schon zwei Jahre nach der Heirat mit der Schweizerin habe sich der Mann in seinem Heimatland mit einer Türkin verlobt und diese ein halbes Jahr später religiös geheiratet. Eine Beziehung, die nach Ansicht der Behörden auch durch Fotos auf einem Instagram-Profil klar ersichtlich ist.
Der Staatsanwalt forderte deshalb eine Verurteilung wegen «Täuschung der Behörden». Sein Antrag: eine Busse von 1600 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 6400 Franken.

