Mit einer Scheinehe die Behörden getäuscht
Es war ein anonymes Schreiben an das Staatssekretariat für Migration in Bern, das ein Strafverfahren auslöste, das vor ein paar Tagen vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster endete. Im Schreiben mit «sehr detaillierten Angaben», wie die Polizei in einem Rapport vermerkte, sowie in einem späteren, zweiten anonymen Brief eines «besorgten Nachbarn» wurde einem in Dübendorf lebenden Türken vorgeworfen, er pflege mit seiner Schweizer Frau lediglich eine Scheinehe. Die Absicht des Mannes: eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, wie ihm der Staatsanwalt vorwirft, der den Fall in der Folge untersuchte.
Nach Hochzeit zweite Frau geheiratet
Der heute 41-jährige Beschuldigte war mit einer Schweizerin verheiratet, die aber etwa vier Jahre nach der Hochzeit aus dem gemeinsamen Heim auszog. Der Türke erklärte in einer Einvernahme bei der Polizei jedoch, seine Gattin komme ihn noch regelmässig besuchen, «und es bestehe trotz des getrennten Wohnsitzes eine eheliche Beziehung», wie es die Anklage schildert.
Diese Erklärung war nach Ansicht des Staatsanwaltes «mutwillig wahrheitswidrig» gewesen, denn schon zwei Jahre nach der Heirat mit der Schweizerin habe sich der Mann in seinem Heimatland mit einer Türkin verlobt und diese ein halbes Jahr später religiös geheiratet. Eine Beziehung, die nach Ansicht der Behörden auch durch Fotos auf einem Instagram-Profil klar ersichtlich ist.
Der Staatsanwalt forderte deshalb eine Verurteilung wegen «Täuschung der Behörden». Sein Antrag: eine Busse von 1600 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 6400 Franken.
«Das anonyme Schreiben ist absolut unverwertbar.»
Der Verteidiger
Der Angeklagte sagte zu diesen Vorwürfen nichts – ebenso, wie er dem Richter auch nicht sagen wollte, weshalb er denn nichts sagt. Anstelle des Türken sprach dann sein Anwalt. Er forderte einen Freispruch.
Dies, weil hier «einzig aufgrund eines anonymen Schreibens ein Strafverfahren eröffnet wurde». Dieser Brief aber sei «absolut unverwertbar», denn die Identität von jemanden, der von einem Gericht zu behandelnde Vorwürfe erhebe, müsse bekannt sein. Unter anderem, um eben diese Vorwürfe auf transparente Art überprüfen zu können. Sonst sei «ein faires Verfahren nicht gewährleistet».
Von einem Bekannten verraten?
Die Behörden hätten «keinerlei Anstrengungen unternommen», den unbekannten Schreiber zu finden, obwohl es diverse Hinweise auf ihn gebe: Es müsse ein Mann sein, Schweizer oder Schweizer mit Migrationshintergrund, vermutlich aus dem Grossraum Zürich, sagte der Verteidiger. Und: «Es ist naheliegend, dass es jemand aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten ist.»
Der Richter sah «keine Probleme» mit dem anonymen Schreiben. Denn dieses habe ja lediglich «der Initiierung des Strafverfahrens» gedient und bilde nicht einen Beweis.
Abklärungen der Polizei und der Strafuntersuchungsbehörden hätten zu einer «komfortablen Indizienlage» geführt. So stellte sich unter anderem heraus, dass der Türke vor Jahren nicht nur illegal in die Schweiz eingereist war, sondern zuvor offenbar bereits mit einer anderen Frau eine Scheinehe eingegangen war. Zusammen mit Aussagen, in denen er «schlicht gelogen» habe, «gibt all das ein klares Bild, dass Sie eine Scheinehe eingegangen sind», erklärte der Richter dem Beschuldigten.
So erfolgte ein Schuldspruch gemäss Anklage, allerdings mit einer reduzierten Busse von 480 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 2100 Franken. Zu dieser Strafe, die als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung gilt, kommen noch Verfahrenskosten von voraussichtlich 3200 Franken. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
