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Nach Sex-Attacke in Gossauer Bus: Täter muss in die Therapie

Er litt an Wahnvorstellungen und wollte eine Frau in einem vollbesetzten Bus zu Oralsex zwingen. Dafür verurteilte das Bezirksgericht einen 28-Jährigen gegen seinen Willen zu einer stationären Therapie.

Die Tat ereignete sich während der morgendlichen Rush-Hour in einem VZO-Bus.

Symbolfoto: PD

Nach Sex-Attacke in Gossauer Bus: Täter muss in die Therapie

Zeugen hatte es wohl genug. Bis zu 70 Personen waren an diesem Dienstagmorgen Anfang Mai im vollbesetzten VZO-Bus, als es zum Übergriff kam. An der Haltestelle Mitteldorf in Gossau stieg ein 28-jähriger Schweizer zu und setzte sich neben eine 26-Jährige Passagierin. Als der Bus losfuhr, packte er sie am Nacken und drückte ihren Kopf mit Gewalt gegen seinen Schoss. Den Reissverschluss seiner Hose hatte er bereits geöffnet.

Obwohl die Frau versuchte sich zu wehren, liess er nicht von ihr ab, bis der Bus bei der Haltestelle Zentrum ankam. Dann verliess der Mann gemäss Anklage fluchtartig den Bus und rief ihr noch zu: «Weisch was, vergiss es!» Als ihn die Polizei wenige Tage nach der Tat verhaftete, fand sie auf seinem Handy verbotene Pornografie und in seiner Wohnung einen Schlagring.

«Live-Blowjob» im Bus

Am Dienstag stand der Mann vor dem Bezirksgericht Hinwil. Er erzählte von einer schwierigen Kindheit voller Mobbing, von Drogenkonsum und mehreren Aufenthalten in der Psychiatrie. Als Teenager habe er gekifft, nachdem er beim Militär ausgemustert wurde, sei er auf andere Drogen umgestiegen. LSD, MDMA und Amphetamin. Diese hätten ihm gutgetan. Doch irgendwann habe er Stimmen gehört.

Die ihm vorgeworfene versuchte sexuelle Nötigung bestritt der Mann nicht. Angeblich ging der 28-Jährige, der sich in der Sadomaso-Szene bewegte, aber davon aus, es handle sich um einen von einem Kollegen organisierten «Live-Blowjob» – also Oralverkehr vor Publikum. Die Buspassagiere waren seiner Vorstellung nach eingeweiht und ebenfalls Teil dieser Szene.

«Ich finde, ich habe die Kontrolle über die Drogen.»
Beschuldigter

Der angebliche Kollege – dessen Namen er während des Verfahrens verschwieg – habe damit sein angekratztes Selbstvertrauen in Bezug auf Frauen stärken wollen, erzählte der Beschuldigte. «Er sagte mir, ich sollte etwas aus mir herauskommen.» Die Aktion habe sich aber als «Griff ins Klo» erwiesen. «Der Kollege sagte auch, es tue ihm leid.»

Für den Richter klangen diese Ausführungen «wahnhaft» und «abstrus». Der Beschuldigte hingegen konnte das nicht nachvollziehen. «Versetzen sie sich in die Lage: Wenn sie etwas weltoffener wären, würden sie auch auf sowas eingehen», sagte er zum Richter. «Im Sexclub machen es die Leute auch fürs Selbstvertrauen.»

Psychotische Störungen

Ein Gutachter attestierte dem Mann aufgrund seines Drogenkonsums psychotische Wahrnehmungsstörungen. Da diese bei Abstinenz wieder abklängen, handle es sich aber noch nicht um eine paranoide Schizophrenie. Eine Rückfallgefahr bestehe vor allem in Bezug auf Sexualdelikte.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine stationäre Massnahme. «Ich erachte eine stationäre Suchttherapie als notwendig, um künftige Straftaten zu vermeiden», sagte die Staatsanwältin. Auch der Gutachter empfehle eine intensive und langfristige Therapie. Eine mildere Massnahme sei nicht geeignet, der Rückfallgefahr zu begegnen.

Einschneidende Massnahme

Der Beschuldigte hingegen wollte sich – wennschon – ambulant behandeln lassen. «Ich finde, ich habe die Kontrolle über die Drogen. Ich habe kein Problem, über längere Zeit aufzuhören.» Die Einschätzung des Gutachters teilte er nicht. «Ich bin ziemlich realitätsbezogen.»

Die Verteidigerin wies darauf hin, dass eine stationäre Massnahme sehr einschneidend und nicht verhältnismässig sei. Eine solche mache zudem nur Sinn, wenn der Betroffene dahinterstehe. Der Beschuldigte würde sich freiwillig Hilfe holen, wenn er sie brauche. Ausserdem sei die versuchte sexuelle Nötigung sein erstes gravierenderes Delikt und er habe sich seither nichts zu Schulden kommen lassen.

Das Gericht stellte fest, dass der Mann die ihm vorgeworfenen Tatbestände erfüllt hat, er diese aber in nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit beging. Der Richter ordnete eine stationäre Drogentherapie an. «Sie hatten Glück, dass die betroffene Frau eine gefestigte Person ist und keinen Schaden davongetragen hat», sagte er zum Beschuldigten. In Zukunft könnte dies auch anders herauskommen. «Nach dem Gutachten ist klar, dass sie über längere Dauer clean sein müssen. Erst dann verschwinden die Wahrnehmungsstörungen, von denen ich meinte, auch heute etwas gespürt zu haben.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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