Vater ermordet oder Peiniger getötet?
Am 31. März 2015, kurz nach 20.30 Uhr, rief ein 19-Jähriger die Kantonspolizei Zürich an und sagte, er habe seinen Vater in Pfäffikon umgebracht. Der 67-jährige, ein früherer NZZ-Redaktor, war erschossen worden. Weshalb, das war bislang nicht klar – die nun vorliegende Anklageschrift zu dem ungewöhnlichen Fall zeigt aber Hintergründe der Tat und damit auch das Motiv.
Vater für Tod der Mutter verantwortlich gemacht
So fand der Sohn, sein Vater habe wenig Interesse an ihm, und zwischen den beiden «gab es häufig Streitereien», wie es in der Anklage heisst. Der Grund für die schlechte Beziehung dürfte auf die vor über zehn Jahren erfolgte Trennung der Eltern zurückzuführen sein. Nach der Scheidung lebte der Sohn bei seiner Mutter. Die Russin hatte jedoch zunehmend Probleme mit ihrer Alkoholabhängigkeit. Im Jahr 2008 starb die 48-Jährige an den Folgen des Trinkens.
Der Vater zog darauf in die Pfäffiker Wohnung, die der 13-jährige Sohn zuvor mit der Mutter bewohnt hatte. Das Zusammenleben der beiden Männer war aber offenbar von Anfang an schwierig, denn der Sohn war laut Anklage «der Auffassung, sein Vater sei für die Alkoholprobleme seiner Mutter und den auf diese schliesslich zurückzuführenden Tod verantwortlich».
«Ein nutzloses Weichei»
Für weitere Spannung sorgten die schulischen Leistungen des Sohnes, der eine Lehre als Fahrradmechaniker absolvierte. Am Tag der Tat war der Sohn – wie schon oft in den vorhergehenden Wochen – wegen Magenproblemen der Arbeit ferngeblieben. Er rauchte einen Joint und legte sich schlafen. Um 9 Uhr kam sein Vater ins Schlafzimmer, rüttelte ihn wach, schlug ihn ins Gesicht und beschimpfte ihn.
Später am Tag sprachen die beiden dann noch einmal miteinander, wobei der Vater den Sohn «ein Weichei» nannte und sagte, er sei wie seine Mutter, «welche ebenso zu nichts fähig und nutzlos gewesen sei». Dieser Disput brachte das Fass zum Überlaufen: Der Sohn holte sich die in einem Kleiderschrank deponierte Pistole des Vaters und schoss dem 67-Jährigen in den Kopf.
Fast eine «Hinrichtung»
Für den Staatsanwalt war die Erschiessung ein klarer Mord, fast «eine eigentliche Hinrichtung». Nach einem Streit, «wie er zwischen einem Vater und seinem heranwachsenden Sohn üblicherweise vorkommt und sich im Bereich des absolut Normalen befindet», so zu reagieren, sei eine Demonstration «absoluter Geringschätzung gegenüber dem Leben». Für dieses Verhalten fordert der Staatsanwalt 14 Jahre Gefängnis.
Motiv, das Milde rechtfertigt?
Der Verteidiger des jungen Pfäffikers hingegen wird um eine Strafe unter zehn Jahren bitten, wie er gegenüber Medien verlauten liess. Zudem sei die Tat rechtlich nicht als Mord einzustufen, sondern «nur» als vorsätzliche Tötung. Dazu wird der Verteidiger höchstwahrscheinlich eine Grundsatzdiskussion lancieren, ob eine Tötung in einem gewissen Rahmen «entschuldbar» und damit möglichst milde zu bestrafen ist, dann nämlich, wenn mit der Tat ein mehrere Jahre lang aktiv gewesener Peiniger ausgeschaltet wird.
Besucher müssen sich schriftlich anmelden
Der Prozess gegen den heute 21-jährigen Sohn findet ab dem 31. Oktober statt. Er wird mehrere Tage dauern. Wer an der Verhandlung dabei sein will, muss sich schriftlich beim Bezirksgericht Pfäffikon anmelden. Es stehen nur eine sehr beschränkte Zahl von Plätzen zur Verfügung.
