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Blaulicht

Staatsanwältin rüffelt sorglose Raucherin

Eine junge Frau raucht eine Zigarette, kurz darauf brennt es im Haus. Der Grund: das völlig sorglose Verhalten der Raucherin, wie eine Staatsanwältin kritisiert und deshalb eine Geldstrafe ausspricht.

Eine Säule aus dichtem, schwarzem Rauch drang an einem späten Sonntagmorgen im August 2015 bedrohlich aus einem Balkon eines Mehrfamilienhauses in Wetzikon. Die Feuerwehr konnte den Brand, der den Rauch verursacht hatte, dann zwar rasch löschen, dennoch waren zwei Wohnungen der Liegenschaft danach vorübergehend nicht mehr brauchbar. Am Haus war ein Schaden von gegen 150 000 Franken entstanden.

Glut schleuderte auf Möbel

Was den sonntäglichen Feuerwehreinsatz ausgelöst hatte, das beschreibt nun die für den Fall zuständige Staatsanwältin in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl. Demnach war eine damals 22-Jährige, die im Mehr­familienhaus eine Wohnung ­gemietet hatte, auf dem Balkon am Rauchen gewesen. Als die ­Zigarette fertig war, drückte die Frau diese in einem «völlig überfüllten Aschenbecher aus».

Und dann passierte etwas Folgenreiches: Die Raucherin be­tätigte laut Staatsanwältin den Dreh- und Schleudermechanismus des Aschenbechers. Da dieser aber eben «übervoll» gewesen sei, verschwand die Asche nicht wie vorgesehen vollständig im Behälter, sondern eine Glut wurde weggeschleudert und ­landete auf den mit Polsterkissen und Decken überzogenen Balkonmöbeln. Diese gerieten dadurch in Brand, und die Flammen griffen auf den ganzen Balkon über.

«Elementarste Sorgfaltspflichten» missachtet

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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