Staatsanwältin rüffelt sorglose Raucherin
Eine Säule aus dichtem, schwarzem Rauch drang an einem späten Sonntagmorgen im August 2015 bedrohlich aus einem Balkon eines Mehrfamilienhauses in Wetzikon. Die Feuerwehr konnte den Brand, der den Rauch verursacht hatte, dann zwar rasch löschen, dennoch waren zwei Wohnungen der Liegenschaft danach vorübergehend nicht mehr brauchbar. Am Haus war ein Schaden von gegen 150 000 Franken entstanden.
Glut schleuderte auf Möbel
Was den sonntäglichen Feuerwehreinsatz ausgelöst hatte, das beschreibt nun die für den Fall zuständige Staatsanwältin in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl. Demnach war eine damals 22-Jährige, die im Mehrfamilienhaus eine Wohnung gemietet hatte, auf dem Balkon am Rauchen gewesen. Als die Zigarette fertig war, drückte die Frau diese in einem «völlig überfüllten Aschenbecher aus».
Und dann passierte etwas Folgenreiches: Die Raucherin betätigte laut Staatsanwältin den Dreh- und Schleudermechanismus des Aschenbechers. Da dieser aber eben «übervoll» gewesen sei, verschwand die Asche nicht wie vorgesehen vollständig im Behälter, sondern eine Glut wurde weggeschleudert und landete auf den mit Polsterkissen und Decken überzogenen Balkonmöbeln. Diese gerieten dadurch in Brand, und die Flammen griffen auf den ganzen Balkon über.
«Elementarste Sorgfaltspflichten» missachtet
Dass die Rauchpause so enden konnte, das sei ganz allein der 22-Jährigen zuzuschreiben: Sie «missachtete elementarste Sorgfaltspflichten beim Zigarettenrauchen», kritisiert die Staatsanwältin. Zum Feuer sei es nur gekommen, weil die Frau «nicht beziehungsweise nicht genug darauf achtete, dass der von ihr benutzte Aschenbecher überfüllt war und deshalb bei Betätigung von dessen Dreh- und Schleudermechanismus Glut auf nahestehende, entflammbare Gegenstände geschleudert werden könnte».
Fazit: «Bei pflichtgemässer Sorgfalt» der Raucherin hätte sich der Brand vermeiden lassen. Denn die Frau hätte, heisst es im Strafbefehl, schlicht und einfach halt den Aschenbecher, der sich auf dem Balkon befand, jeweils leeren und sich nach dem Ausdrücken einer Zigarette vergewissern müssen, dass keine glühenden Partikel mehr vorhanden seien.
300 Franken Busse
Die Raucherin wurde deshalb wegen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Sie fasste eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 80 Franken. Da diese 1200-Franken-Strafe bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Zu zahlen sind hingegen eine Busse von 300 Franken und die Verfahrenskosten von 800 Franken.
