Verbotene «Kampf-Handschuhe» eingeführt
Der heute 21-Jährige aus Tagelswangen hatte im vergangenen Sommer in einem deutschen Onlineshop Handschuhe bestellt. Allerdings kein konventionelles Modell, sondern sogenannte Quarzhandschuhe. Das sind Handschuhe, die am Handrücken und an den Knöcheln mit Quarzsand gefüllt sind. Man braucht diese Handschuhe denn auch nicht, um sich gegen Kälte zu schützen, sondern um jemanden anzugreifen oder sich zu wehren, wobei die Wucht eines Faustschlages infolge der Sandpolster für den Gegner dann besonders hoch ist.
Bedingte Geldstrafe
Quarzhandschuhe gelten in der Schweiz als verbotene Waffe. Das heisst, ein Käufer benötigt eine Einfuhrbewilligung, und, trägt er das Produkt, noch eine Tragebewilligung und eine Ausnahmebewilligung. Weil der Lindauer weder das eine noch das andere Papier besass, die Handschuhe aber am Bahnhof Winterthur getragen hatte, wurde er nun kürzlich per Strafbefehl wegen des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt.
Der junge Mann fasst eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 100 Franken. Da die Strafe bedingt ausgesprochen wurde, muss er sie nicht bezahlen – im Gegensatz zu einer Busse von 800 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten. Zudem wurde die Probezeit einer früheren bedingten Geldstrafe von 5400 Franken verlängert.
1600 Franken Kosten
So kostet die verbotene Einfuhr eines Produktes für 40 Franken dem Lindauer nun mindestens 1600 Franken. Und seine «Kampfhandschuhe», die hat der junge Mann übrigens nicht mehr: sie wurden eingezogen und vernichtet.