Bubikon : 5. Februar 2010 06:49

Bauprojekt auf «grüner Oase»

Wohnüberbauung im Quartier Zelgwies geplant

ZO_0502_BH_O_EFH0.jpg (Anrissbild 1)

6 Einfamilien- und 13 Reiheneinfamilienhäuser sind auf dem Grundstück im Quartier Zelgwies projektiert. (ü)


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Die Gemeinde Bubikon wächst weiter. Im Quartier Zelgwies soll eine neue Wohnüberbauung mit 19 Häusern entstehen. Einem 150-jährigen Bauernhof droht darum der Abbruch.

Patrizia Legnini

Zwischen der Zelgwies- und der Bachtelstrasse steht auf einem der letzten grünen Flecken mitten in Bubikon ein Bauernhof - und das seit rund 150 Jahren. Jetzt sollen die grosse Scheune und das Wohnhaus das Zeitliche segnen: Auf dem Grundstück entstehen entlang der Zelglistrasse voraussichtlich 6 Einfamilienhäuser und gegen die Bachtelstrasse hin auch 13 Reiheneinfamilienhäuser. Die Bauherrschaft, die Büsser Hausbau AG aus Jona, hat für die neue Überbauung bei der Gemeinde ein Baugesuch eingereicht. Projektverfasserin ist die Lehmann & Lehmann Architekten SIA AG aus Rapperswil.

 

Die Überbauung soll im Minergiestandard gebaut werden und mit Erdsondenheizungen ausgerüstet werden - schliesslich hat die Gemeinde vor wenigen Wochen das Energiestadt-Label erhalten. Nicht zuletzt darum steht der Gemeinderat hinter dem Bauvorhaben. «Wir sind zufrieden mit dem Projekt und überzeugt, dass sich die Überbauung gut in die überbaute Umgebung einordnen würde», sagt Carlo Wiedmer, Leiter der Bauabteilung. Man habe in den letzten Monaten intensiv mit den Architekten zusammengearbeitet.


Vor einem Jahr hatten im Gemeinderat nämlich sämtliche Alarmglocken geläutet, als publik wurde, dass die Erbengemeinschaft das Land verkaufen wolle. «In dieser Bauzone wären ursprünglich zwei Vollgeschosse und zwei Dachgeschosse mit einem First von sieben Metern Höhe zugelassen gewesen. Unter Umständen hätten so recht grosse Mehrfamilienhäuser gebaut werden können, was nicht im Sinne des Gemeinderats gewesen wäre», erklärt Wiedmer. 80 Anwohner wehrten sich denn auch mit Unterschriften beim Gemeinderat gegen eine zonenkonforme Überbauung.

Gemeinderat redete Wörtchen mit

Um zu verhindern, dass eine neue Überbauung den Zielen der Siedlungsentwicklung widersprechen würde, beantragte der Gemeinderat Anfang letzten Jahres bei der Baudirektion des Kantons Zürich eine Planungszone. Er konnte damit ein Bauverbot von drei Jahren erwirken, behielt aber die Möglichkeit, auch innerhalb dieser Frist einem geeigneten Projekt eine Baubewilligung erteilen zu können. Ziel des Gemeinderats war, sich genügend Zeit zu verschaffen, um neue Kriterien auszuarbeiten, denen eine künftige Überbauung genügen musste. Dies hat der Gemeinderat inzwischen gemacht: Gemäss den überarbeiteten Bauvorschriften darf jetzt nur noch ein Dach- oder Attikageschoss gebaut werden, und die Firsthöhe darf bei Schrägdächern nicht mehr als fünf Meter betragen.

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Letzte Woche präsentierten Bauherrschaft und Architekten das Projekt rund 60 Anwohnern. Grundsätzlich sei der Tenor positiv gewesen, doch gebe es auch immer noch kritische Stimmen, weiss Wiedmer. Anwohnerin Maya Hüsler war letztes Jahr Mitinitiantin der Unterschriftensammlung der Anwohner. Sie sagt: «Am liebsten würden wir diese grüne Oase im Zelgwies mit ihren uralten Bäumen behalten. Aber die Architekten haben sich Mühe gegeben und nicht mal alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir werden mit der neuen Siedlung wohl leben müssen.»

Entlassung aus dem Schutzinventar

Wie Wiedmer verrät, hat der Gemeinderat bereits beschlossen, dem Bauherrn die Baubewilligung zu erteilen. Gleichzeitig möchte der Gemeinderat den Bauernhof aus dem Inventar der schützenswerten Objekte entlassen. Die geplante Entlassung stützt sich auf ein Gutachten der Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich, die das Haus als nicht schützenswürdig einstufte. «Wenn gegen diese Entlassung keine Rekurse eingehen, steht einer Baufreigabe für die Überbauung nichts im Weg.»

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