Obergericht: 20. November 2009 06:20

«Lölitöff»-Fall zieht sich hin

Zürcher Obergericht hat Anklage zurückgewiesen

Ein 58-jähriger Kaufmann aus Pfaffhausen ist ausgerechnet mit dem Töffli seiner Tochter in eine Radarfalle getappt. Ein Vorfall, der die Zürcher Justiz wohl noch länger beschäftigen wird.

Üblicherweise sind es die Jugendlichen, die mit dem Fahrzeug ihrer Eltern auf Strolchenfahrt gehen. Bei dem heute 58-jährigen Kaufmann aus Pfaffhausen lag es für einmal umgekehrt. Am 15. Juni 2008 musste er am Morgen so schnell als möglich an seinen Arbeitsort in Zürich gelangen. Da man ihm kurz zuvor nach einem Tempoexzess den Führerausweis entzogen hatte, setzte er sich auf das Kleinmotorrad seiner Tochter und flitzte damit in Richtung Stadt.

Kein Bubenstreich

Mit massiven Folgen, da er auf der Witikonerstrasse mit einer übersetzten Geschwindigkeit von rund 58 Kilometern pro Stundein eine Radarfalle der Polizei tappte. Für die Staatsanwaltschaft lag kein Bubenstreich vor. Sie verlangte wegen der Tempoüberschreitung sowie Fahrens trotz Entzug eines Führerausweises eine happige Geldstrafe. Das Bezirksgericht Zürich setzte im letzten Juni sieben Tagessätze zu 160 Franken sowie 200 Franken Busse fest. Wäre er doch nur nicht mit dem «Lölitöff» seiner Tochter herumgefahren, beklagte sich der Angeklagte damals und legte trotzdem Berufung ein.

Rückweisung statt Urteil

Vor Obergericht machte der Kaufmann einen Sachverhaltsirrtum geltend. So habe er gar nicht gewusst, dass die Fahrt auf dem Töffli verboten gewesen sei, sagte er. Das Obergericht kam jedenfalls zu keinem Urteil. Es wies den Fall zwecks Ergänzung zurück an die Anklagebehörden. Diese sollen ein neu auch ein allfällig fahrlässiges Verhalten des Angeschuldigten in der Anklage berücksichtigen. Was bedeutet, dass der umstrittene Fall die Justiz noch länger beschäftigen könnte. (ait)

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