Wetzikon/Gossau: 14. Mai 2008 21:34

«Blinder Hass auf Homosexuelle»

Prozess gegen Swisscoy-Angehörigen



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Ein Zürcher Oberländer Swisscoy-Angehöriger hat zusammen mit einem Freund im Zürcher Kreis 4 zwei homosexuelle Passanten auf offener Strasse angegriffen und massiv verprügelt. Seit Mittwoch beschäftigt der Fall das Bezirksgericht Zürich.

Attila Szenogrady

Der mutmassliche Haupttäter aus Wetzikon glänzte am Mittwoch vor Gericht durch entschuldigte Abwesenheit. So hält sich der heute 25-jährige Swisscoy-Mann derzeit im Kosovo auf, wo er am Friedensprozess aktiv beteiligt ist. Weit weniger friedlich verhielt er sich in der Nacht auf den 6. Mai 2007. Damals ging er mit einem alten Schulfreund aus Gossau nach Zürich in den Ausgang. Nach einem Fussballspiel begaben sich die beiden Männer auf das Kanzleiareal, wo sie sich mit Bier, Rum und Wodka einen Vollrausch antranken.

Brutale Angriffe

Um 4.45 Uhr begaben sich die beiden Angeklagten zur Langstrasse, wo sie zwei offensichtlich homosexuelle Passanten erblickten. Laut Staatsanwaltschaft brach bei den Angeschuldigten der «blinde Hass auf Homosexuelle» durch. Vor allem beim Swisscoy-Angehörigen, der laut Anklage seine Opfer auch noch ausnehmen wollte. Es war der Hauptbeschuldigte, der dem ersten Geschädigten unvermittelt die Faust ins Gesicht schlug. Der verletzte Mann begab sich darauf auf die Badenerstrasse, um ein Auto anzuhalten. Doch dann zogen ihm beide Angreifer eine Jacke über den Kopf und schlugen ihn gemeinsam. Mit Fäusten und Fusstritten gegen Kopf und Oberkörper.

Dann gingen die Täter auf das zweite Opfer los. Auch dieses wurde mit Schlägen und Fusstritten brutal verprügelt und erheblich verletzt. Glücklicherweise griff die Polizei ein und konnte beide Angreifer auf ihrem Fluchtversuch festnehmen. Die Zürcher Oberländer verschwanden für mehrere Wochen in Untersuchungshaft.

Bedingte Freiheitsstrafen gefordert

Der zweite Angeklagte zeigte sich vor Gericht teilgeständig, stellte sich aber bloss als Mitläufer hin. Der zuständige Staatsanwalt sprach von einem menschenverachtenden Vorgehen der beiden Angeklagten. Wegen versuchten Raubes, Angriffs und weiteren Delikten forderte der Ankläger bedingte Freiheitsstrafen. 17 Monate für den 25-jährigen Angeklagten aus Gossau. 15 Monate für den Swisscoy-Angehörigen, dem bei seiner Truppe der Vertrag trotz der laufenden Strafuntersuchung verlängert worden ist.

 

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Verteidiger für Milde

Die beiden Verteidiger sahen es naturgemäss anders und setzten sich für Freisprüche vom Hauptvorwurf des Raubversuchs und milde, bedingte Geldstrafen bis zu 30 Tagessätzen zu 50 Franken ein. Beide Anwälte machten geltend, dass sich die zwei Geschädigten inzwischen mit den Angeklagten versöhnt und ihr Desinteresse am Strafverfahren erklärt hätten. Der Vertreter des Swisscoy-Mannes verlangte deshalb im Hauptantrag sogar die Einstellung des Strafverfahrens. Die Verteidiger gingen von einer durch Alkohol bedingte einmalige Rauschtat aus. Von einem Raubversuch könne nicht die Rede sei. Das Gericht zog sich zur geheimen Urteilsberatung zurück. Es wird sein Urteil voraussichtlich am Donnerstag eröffnen.

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