Wetzikon: 15. Juni 2010 06:00

Verein als juristisches Schlupfloch?

Im Verein «TwoPair» wird weiterhin um Geld gepokert

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Im «TwoPair» in Wetzikon wird seit Sonntag im Verein gepokert - ganz legal, sagen die Organisatoren. (Bild: kö)


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Trotz Bundesgerichtsurteil legal weiterpokern - Urs Buchschacher vom «TwoPair» glaubt, rechtlich einen Ausweg gefunden zu haben.

Kerstin Henggeler

Pokern ist ein Glücksspiel. So lautet das Urteil des Bundesgerichts vom 20. Mai. Für die Pokerfreunde im Zürcher Oberland bedeutet dies, dass sie keine öffentlichen «Texas Hold'em»-Pokerturniere um Geld mehr veranstalten dürfen. Lediglich Spiele «im Freundes- oder Familienkreis» sind noch zulässig.


Das Urteil war für Urs Buchschacher ein herber Schlag. Der Geschäftsführer der TwoPair GmbH wollte Anfang Juni eine Pokerlounge im «TwoPair» an der Zürcherstrasse 71 in Wetzikon eröffnen. «Rund eine Woche vor der Eröffnung wurde das Urteil des Bundesgerichts veröffentlicht, das uns Pokerspiele um Geld verbot», erzählt er. Sollten also alle Investitionen umsonst gewesen sein? Nein, war Buchschacher überzeugt.

 

Noch am selben Tag setzte er sich mit Reto Schaufelberger, Veranstalter im Cheers Club in Volketswil, zusammen und suchte nach einer Lösung. «Und plötzlich wussten wir: Wenn wir einen Verein gründen und nur innerhalb dieses Vereins Pokerturniere veranstalten, bleiben wir im legalen Bereich», erklärt Buchschacher. «Dass meine Tochter unabhängig davon auf dieselbe Lösung gekommen war, bestärkte uns in unserer Überzeugung.»

Legal - oder doch nicht?

Dass mit einer Vereinsgründung das Verbot «umgangen» werden kann, davon hat sich Buchschacher überzeugt: «Wir haben beim Rechtsdienst einer Versicherung nachgefragt. Dieser hat uns bestätigt, dass wir in einem Verein weiterhin um Geld pokern dürfen. Schliesslich sind wir dort auch ‹unter Freunden›.» Mit der Gründung des Zürcher Oberland Pokerclubs habe also alles seine Richtigkeit: Jeder über 18-Jährige könne für zehn Franken Jahresbeitrag Mitglied werden und dann legal mitpokern.

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Eine ganz andere Meinung vertritt jedoch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK): «Nur in Casinos darf legal um Geld gepokert werden. Nur weil man dies in einem Verein tut, ist man noch nicht unter Freunden», erklärt Andrea Wolfer von der Abteilung Untersuchungen der ESBK. Man werde die Formulierung «im Freundes- und Familienkreis» sehr restriktiv auslegen. «Falls uns jemand solche Veranstaltungen meldet, werden wir eine Strafuntersuchung einleiten.» Eine entsprechende Verurteilung könne eine Busse von bis zu einer halben Million Franken nach sich ziehen.

Abwarten und Poker spielen

Buchschacher ist sich dessen bewusst. «Das ist die Auslegung der Spielbankenkommission. Wir haben uns abgesichert und sind überzeugt, dass wir nichts Illegales tun.» Das grosse Pokerturnier vom kommenden Freitag im «TwoPair» etwa wird wie geplant stattfinden. Buchschacher ist optimistisch und verspricht: «Sollten 50 Spieler an den Tischen sitzen, spendiere ich eine Runde Freibier.» Ansonsten kann jeden Freitag, Samstag und Sonntag ab 20 beziehungsweise 15 Uhr (Sonntag) gespielt werden.


Übrigens: Wer an einem illegal organisierten Turnier «nur» mitspielt, macht sich nicht strafbar. Er riskiert jedoch, dass Einsatz, Gewinn und Spielutensilien eingezogen werden.

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