Dürnten: 8. Februar 2010 11:05

Flugbetrieb auf dem Hasenstrick weiter verzögert

Fluggruppe erhält mehr Zeit für Stellungnahme

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Die Fluggruppe Hasenstrick hat nun bis Ende Februar Zeit für eine Stellungnahme in Bezug auf die Erteilung einer Betriebsbewilligung des Flugfeldes. (Bild: Archiv)



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Die Fluggruppe Hasenstrick erhielt im Dezember vom Bazl die Aufforderung zu einer Stellungnahme zum Streit um die Betriebsbewilligung für das Flugfeld. Nun hat sie eine Fristerstreckung bis Ende Februar erwirkt.

Die zukünftige Betreiberin des Flugfeldes Hasenstrick, die Aktiengesellschaft Hasenstrick Airport, hat im Dezember 2009 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) das Gesuch für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für das Flugfeld Hasenstrick eingereicht (wir berichteten).

 

Das Bazl hat daraufhin der Fluggruppe Hasenstrick, welche als ehemalige Mieterin des Geländes noch Halterin der bisherigen Betriebsbewilligung ist, eine Frist zur Stellungnahme bis Ende Januar 2010 gewährt. Die Fluggruppe lies diese Frist verstreichen, hat jedoch kurz vor Ablauf um eine Fristerstreckung ersucht. Das Bazl ist diesem Gesuch nachgekommen und hat die Frist um einen Monat verlängert, wie die Aktiengesellschaft Hasenstrick Airport mitteilt.

Weiterhin kein Flugbetrieb auf dem Hasenstrick

Diese Verzögerung verhindert vorläufig weitere Arbeiten für eine rasche Wiederaufnahme des Flugbetriebs auf dem Flugfeld Hasenstrick. Über drei Viertel der Piste, der Flugzeughangar, dessen Vorgelände und die Nebengebäude sind im Besitze des Hasenstrick Airport, die restlichen etwa 80 Meter Piste wurden der Fluggruppe Hasenstrick bisher von einem Anlieger vermietet. (khe)

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