Weisslingen: 8. Februar 2010 09:02
Neue Gemeindeordnung für Weisslingen
Regierungsrat hat seinen Segen gegeben
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die neue Gemeindeordnung von Weisslingen genehmigt. Darin werden die Kompetenzen der Gemeindeversammlung erweitert.
Mit Beschluss vom 23. Dezember 2009 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die neue Gemeindeordnung genehmigt, welche von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Weisslingen am 27. September 2009 beschlossen wurde.
Mehr Kompetenzen für Gemeindeversammlung
In Artikel 14, Ziffer 1der neuen Gemeindeverordnung werden die Kompetenzen der Gemeindeversammlung ergänzt. Ihr stehen nun Erlass und Änderung von folgenden Verordnungen zu:
der Entschädigungsverordnung
der Polizeiverordnung
des Wasserreglements
der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen
der Verordnung über die Abfallentsorgung
der Personalverordnung
der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen
von weiteren Verordnungen von grundlegender Bedeutung (neu)
der Grundsätze der Gebührenerhebung (neu)
Keine zusätzliche Urnenabstimmung
Der Gemeinderat Weisslingen erachtet beide ergänzten Punkte als Ermessensentscheid, wie er in einer Mitteilung schreibt. Die Regelung hinsichtlich des Erlasses von Verordnungen sei von grundlegender Bedeutung und müsse in jedem Fall vom Gemeinderat geprüft werden. Aus diesem Grund erachte er die vorgeschlagene Ergänzung der Gemeindeordnung nicht als substanzielle Abweichung vom Vorschlag. Er verzichte daher auf deren nachbessernde Genehmigung an der Urne.
Die neue Gemeindeordnung wird auf den 19. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Sie wird ab Ende März 2010 auf der Homepage der Gemeinde Weisslingen zum Download verfügbar sein. Gleichzeitig wird sie allen Wisliger Haushaltungen zugestellt. (khe)

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