Pfäffikon: 8. Februar 2010 06:11

Nachbarschaftsstreit um Privatwald

Öffentlich oder privat? - Streit um Wald bei Villa Nüssli

ZO_0702_BP_O_wald0.jpg (Anrissbild 1)

Ein Privatwald für etwas mehr Privatsphäre passt nicht allen in Pfäffikon. (Bild: Re)


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«Gesetz ist Gesetz», sagt sich Alice Bockhorn und fordert in einem Schreiben an das Amt für Landschaft und Natur in Wetzikon, dass ihr Nachbar Ueli Rybi seinen Wald allen Leuten zugänglich macht.

Monika Kessler

«Es ist einfach nicht fair», empört sich die Rentnerin Alice Bockhorn. «Von allen verlangt er, dass sie sich exakt an die Gesetzesvorschriften halten, dabei tut er es selber auch nicht.» Die Rede ist von Ueli Rybi. Der Kunstmaler lebt in der Villa Nüssli, und auf seinem Grundstück gedeiht ein kleiner Wald. Dieser ist Bockhorn einerseits ein Dorn im Auge, weil sie auf ihrer angrenzenden Parzelle im Falle einer Umzonung zu Bauland einen Abstand von 30 Metern einhalten muss (wir berichteten). Andererseits würde sie sich nicht am Wald stören, wenn er denn öffentlich zugänglich wäre.

Kanton soll einschreiten

In einem Schreiben an das Amt für Landschaft und Natur in Wetzikon fordert sie, dass Rybis Grundstück der Waldstatus aberkannt oder aber, dass der «engmaschige» Zaun darum herum entfernt werden soll. Dieser hindere die Öffentlichkeit daran, den Wald zu betreten. Genau das aber, so schreibt Bockhorn weiter, sei gesetzlich vorgeschrieben. Die 69-Jährige beruft sich dabei auf den Artikel 14 des Bundesgesetzes über den Wald. In dessen erstem Absatz heisst es: «Die Kantone sorgen dafür, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist.» Unterstützt wird diese Haltung vom kantonalen Waldgesetz, dessen vierter Artikel besagt, dass das Einzäunen von Wald unzulässig sei. «Auch Herr Rybi muss sich daran halten», findet Bockhorn. Sie wolle keinen Streit - aber Gerechtigkeit.

Beschwerde hinfällig?

Diesem beherzten Aufruf von Alice Bockhorn müsste der Kreisforstmeister Samuel Wegmann nachkommen. Wegmann war auf Anfrage allerdings zu einer Stellungnahme nicht bereit. Recherchen des ZO/AvU haben jedoch ergeben, dass zwar zur Mattenstrasse hin ein Holzzaun vorhanden ist, der Wald vom Grundstück der Bockhorns her jedoch frei zugänglich ist. Waldbesitzer Rybi: «Sogar die Gemeinde hat vorgeschlagen, diesen Holzzaun der Strasse entlang aufzustellen, damit die Privatsphäre trotz allem noch gewährleistet ist», erklärt er. Ausserdem habe er vom Boden bis auf eine Höhe von rund 40 Zentimetern einen Maschendrahtzaun gezogen, «damit nicht jeder Hund sein Geschäft auf meinem Grundstück erledigt». Für ihn sei es schon seltsam genug, dass sein Privatgrund öffentlich zugänglich sei. Jedoch sei er vom Amt für Landschaft und Natur über diesen Umstand unterrichtet worden.


Alice Bockhorns Beschwerde dürfte somit im Sand verlaufen. Sie setzt nun all ihre Hoffnung in den Bauvorstand von Pfäffikon. Bei ihm hat sie schriftlich beantragt, den obligatorischen Waldabstand von 30 Metern auf 15 Meter zu verringern. Einen Bescheid habe sie noch nicht erhalten. Bei Rybi macht sich indes Unmut breit: «Mit der Umzonung vor 22 Jahren bezweckten wir, in dieser ohnehin stark überbauten Gegend etwas Grünfläche zu erhalten.» Eine Einzonung zur Bauzone erachte er grundsätzlich als problematisch. Weiter wollte sich Rybi dazu nicht äussern, denn über die von der Gemeinde revidierte Bau- und Zonenordnung stimmt der Souverän voraussichtlich an der nächsten Gemeindeversammlung im März ab. Das letzte Wort über seinen kleinen Privatwald ist aber wohl noch nicht gesprochen.

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