Illnau-Effretikon: 4. Februar 2010 06:14
«Doppelmandate» nicht erlaubt
Unvereinbarkeit der Ämter wirft Fragen auf
Wer im Grossen Gemeinderat von Illnau-Effretikon sitzt, darf aber der Amtsperiode 2010 bis 2014 kein Amt in einer anderen selbständigen Behörde mehr haben. (Bild: Archiv)
Gemeindewahlen 2010
Bisher war es in Illnau- Effretikon möglich, gleichzeitig Mitglied einer selbständigen Behörde und des Parlaments zu sein. In der kommenden Amtsperiode wird dies nun anders sein.
Stefan Jäggi
Die Effretikerin Katharina Morf-Greuter sitzt zurzeit in der Schulpflege. Eine weitere Amtszeit kann sie sich vorstellen, gleichzeitig kandidiert sie aber auch für den Grossen Gemeinderat. Was würde nun geschehen, wenn sie für beide Ämter gewählt würde? Darf sie überhaupt für beide kandidieren? Dieser Fragen haben sich kürzlich Parteien und Behörden von Illnau-Effretikon angenommen.
«Bisher wurde es so gehandhabt, dass ein Stimmberechtigter gleichzeitig Mitglied einer selbständigen Behörde und des Grossen Gemeinderats sein konnte», erklärt Stadtschreiber Kurt Eichenberger. Das aktuell gültige Gesetz über die politischen Rechte sagt allerdings etwas anderes, indem es eine «Unvereinbarkeit zwischen der Mitgliedschaft in einem Parlament und jener in einem Exekutivorgan des betreffenden Gemeindewesens, insbesondere also zwischen Grossem Gemeinderat und Sozialbehörde oder Schulpflege» vorsieht.
Das Gesetz trat im Jahr 2005 in Kraft, war zur Zeit der letzten Behördenwahlen vor vier Jahren also bereits gültig. «Damals war uns diese Regelung allerdings nicht bekannt», räumt Eichenberger ein. Es sei bei den letzten Wahlen aber sowieso kein entsprechender Fall aufgetreten, und auch zurzeit habe niemand ein solches «Doppelmandat» inne.
Auswählen ist nicht erlaubt
Für die selbständigen Behörden der kommenden Amtsperiode, sprich für Schulpflege, Bau-, Fürsorge- und Vormundschaftsbehörde, sind die Nominationen zwar noch nicht bekannt. Es zeichnen sich momentan aber gleich neun Fälle wie derjenige von Katharina Morf ab, bei denen ein aktuelles Mitglied einer selbständigen Behörde für den Grossen Gemeinderat kandidiert. «Falls man für beides gewählt wird, kann man nicht einfach auswählen», erklärt Eichenberger. In den selbständigen Behörden herrsche Amtszwang, sodass man auf die Wahl in den Grossen Gemeinderat verzichten müsste. Da die Frist für die selbständigen Behörden aber erst nach der Gemeinderatswahl ablaufe, sei es viel realistischer, dass sich die gewählten Leute einfach nicht mehr für die Behörden aufstellen lassen.
Was in der Theorie nach vorprogrammierten Problemen tönt, behandeln die Parteien äusserst pragmatisch. «Wir warten ab, wer in den Grossen Gemeinderat gewählt wird», sagt Christian Deuschle von der SP, dessen Partei vier solche potenziellen Doppelkandidaten stellt. Es handle sich sowieso um Leute, die auf der Gemeinderatsliste eher hinten stünden. «Falls sie doch ins Parlament gewählt werden sollten, können wir für die selbständigen Behörden immer noch auf Reservekandidaten zurückgreifen.»
Schwierige «Wenn, dann»-Fälle
Ähnlich sieht es FDP-Präsident Martin Hasenfratz: «Wir suchen bereits einen Ersatzkandidaten für die Schulpflege, falls Frau Morf ins Parlament gewählt wird.» Dass jemand sowohl in der Exekutive als auch in der Legislative vertreten sei, sei «politisch sowieso nicht unbedingt opportun». Ein wenig unschön sei, dass nun «Wenn, dann»-Fälle entstünden, für die es entsprechende Szenarien zu planen gelte. Und Katharina Morf selbst? «Je nach Ausgang der Gemeinderatswahlen werde ich entscheiden, ob ich nochmals für die Schulpflege kandidiere», sagt sie vielsagend.

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